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§ 46c Inanspruchnahme von Drittgrundstücken: Umfang
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1 Jede Grundeigentümerschaft ist berechtigt, Nachbargrundstücke zu betreten und vorübergehend zu benutzen, soweit es, Vorbereitungshandlungen eingeschlossen, für die Erstellung, die Veränderung ode
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§ 52c Kürzung, Befreiung
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1 Die Mehrwertabgabe wird um den Betrag gekürzt, der innerhalb von zwei Jahren ab Fälligkeit der Mehrwertabgabe für Einzonungen zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewi
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Verfahrensbestimmungen
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1 Die Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
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Kantonale Pläne und Bauvorschriften
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1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewog
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2013: Verwaltungsgericht
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Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen. Sie tragen zugleich immer auch eine besondere Verantwortung für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Nimmt ein Behördenmitglied öffentliche Interessen
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§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb
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1 Die Entschädigung wird 20 Tage nach ihrer rechtskräftigen Festsetzung zur Zahlung fällig. Die Entschädigung ist von diesem Zeitpunkt an, bei vorzeitiger Besitzeinweisung vom Tage der Besitzergrei
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2017: Regierungsrat
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Abweichungen zum bewilligten Terrainverlauf nachträglich zu bewilligen und die Bauherrschaft zu veranlassen ist, die bestehende Absturzsicherung durch eine stabile Absturzsicherung über die gesamte G bekannt waren oder die damals geltend zu machen rechtlich oder tatsächlich unmöglich war oder keine Veranlassung bestand. Vorliegend ist keiner dieser Ausnahmen gegeben. Das Baugesuch wurde vom Regierungsrat
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2014: Regierungsrat
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Abklärungen dulden und im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Durchführung zusätzlicher Abklärungen veranlassen (Art. 46 USG). Sind Ermittlungen eines Experten erforderlich, so hat die zuständige Behörde die
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2019: Entscheide gegen das Amt für Raum und Verkehr
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Es geht um ein Baubewilligungsgesuch für einen Neubau ausserhalb der Bauzone . Das Verwaltungsgericht erwägt, dass die Bestimmung Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV wonach es um Identität der Baute geht, rele
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2018: Regierungsrat
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Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab