Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6382 Inhalte gefunden
§ 46c Inanspruchnahme von Drittgrundstücken: Umfang
1 Jede Grundeigentümerschaft ist berechtigt, Nachbargrundstücke zu betreten und vorübergehend zu benutzen, soweit es, Vorbereitungshandlungen eingeschlossen, für die Erstellung, die Veränderung ode
§ 52c Kürzung, Befreiung
1 Die Mehrwertabgabe wird um den Betrag gekürzt, der innerhalb von zwei Jahren ab Fälligkeit der Mehrwertabgabe für Einzonungen zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewi
Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
2013: Verwaltungsgericht
Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen. Sie tragen zugleich immer auch eine besondere Verantwortung für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Nimmt ein Behördenmitglied öffentliche Interessen
§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb
1 Die Entschädigung wird 20 Tage nach ihrer rechtskräftigen Festsetzung zur Zahlung fällig. Die Entschädigung ist von diesem Zeitpunkt an, bei vorzeitiger Besitzeinweisung vom Tage der Besitzergrei
2017: Regierungsrat
Abweichungen zum bewilligten Terrainverlauf nachträglich zu bewilligen und die Bauherrschaft zu veranlassen ist, die bestehende Absturzsicherung durch eine stabile  Absturzsicherung über die gesamte G bekannt waren oder die damals geltend zu machen rechtlich oder tatsächlich unmöglich war oder keine Veranlassung bestand. Vorliegend ist keiner dieser Ausnahmen gegeben. Das Baugesuch wurde vom Regierungsrat
2014: Regierungsrat
Abklärungen dulden und im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Durchführung zusätzlicher Abklärungen veranlassen (Art. 46 USG). Sind Ermittlungen eines Experten erforderlich, so hat die zuständige Behörde die
2019: Entscheide gegen das Amt für Raum und Verkehr
Es geht um ein Baubewilligungsgesuch für einen Neubau ausserhalb der Bauzone . Das Verwaltungsgericht erwägt, dass die Bestimmung Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV wonach es um Identität der Baute geht, rele
2018: Regierungsrat
Es geht um einen durch die Gemeindeversammlung genehmigten Bebauungsplan . Auf Beschwerde hin erwägt der Regierungsrat, dass die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation nach § 41 Abs. 3 PBG und § 12 Ab

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch