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2016: Regierungsrat
Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, dass das Bauprojekt das Bauvolumen des Bebauungsplans überschreite und deshalb die Bestimmungen des Bebauungsplans verletzt seien. Die Baubewilligung sei aufz
2019: Regierungsrat
Es geht um eine  Baubewilligung einer dritten  Projektänderung bzw. die Dacheindeckung, die Vordacherweiterung, die Erweiterung der Verglasung des Dachgeschosses an der Fassade Nord-Ost sowie eine
§ 52a1 Veranlagung
diese die Veranlagung einleitet. 3 Das Verfahren und die Kostenauferlegung richten sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission. Mit dieser Meldung leitet die Schätzungskommission das Veranlagungsverfahren ein. Sie teilt dem Abgabeschuldner, also der Eigentümerschaft des Grundstücks bzw. den Be des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1) massgebend. Gegen die Veranlagung der kantonalen Schätzungskommission können die Gemeinde oder die betroffenen Grundeigentümerschaften
2013: Regierungsrat
kantonalen Richtplan zur räumlichen Entwicklung am Seeufer. Zu beachten sind dabei die in Art. 3 RPG verankerten Planungsgrundsätze, die speziell für Seeufer gelten. Nach Art. 3 Abs. 2 Bst. c RPG sollen See-
Enteignung
1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das srecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a)   den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künftige
§ 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
1 Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bedürfen der Zustimmung des Kantons und der anschliessenden Bewilligung des Gemeinderates. 2 ... 3 Siedlungen,
2018: Verwaltungsgericht
Es geht um die Erstellung einer Arealbebauung . Die erste Baubewilligung der Gemeinde hob der Regierungsrat auf, dessen Entscheid das Verwaltungsgericht bestätigte. Auch die zweite Baubewilligung hob
2015: Regierungsrat
Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat Baar verabschiedet. Während der öffentlichen Auflage wurde Veraltungsbeschwerde beim Regierungsrat erhoben. In Art. 26 RPG ist die Genehmigung der Nutzungspläne durch eine für den Ausgang des Verfahrens relevant ist, d.h. die Behörde zu einer Änderung des Entscheids veranlassen wird oder nicht (HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6.Auflage, Zürich, Rn. 1672
§ 9 Allgemeines
1 Bauten und Anlagen sind künstlich geschaffene und auf Dauer angelegte Einrichtungen, die den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. 2 N
2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
Die Beschwerdeführerin reichte ein Baugesuch für die Betreibung eines Modellflugplatzes für Start und Landung von Elektroflugzeugmodellen ein. Als kantonale Koordinationsstelle verfügte das Amt für Ra

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