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Berichte Fachgruppen Deutsch und ICT/OSKIN
Berichte 2020 Fachgruppen Deutsch und OSKIN/ICT Der Lehrplan 21 bringt auch im Fach Deutsch viele Veränderungen. Neben der Klärung grundsätzlicher Fragen, zum Beispiel zum Rechtschreiben, bedarf es a
Lehrplan 21: Information Sommer 2016
Seit dem Beschluss für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug laufen für die erfolgreiche Einführung des Lehrplans 21 diverse Vorbereitungsarbeiten. Wir informieren Sie mit ...
Kritik, Verständlichkeit, Leistung und Konsens
Klassendurchschnitt heute nicht mehr auf den Prüfungen festgehalten. Die Begründung, wissenschaftlich verankert im Konzept «Beurteilen und Fördern»: Eine Note ist eine Individualnorm und keine Sozialnorm. Das
2003: Verwaltungsgericht
Planungszone n sind ein Instrument der zuständigen Behörde zur Sicherung der Nutzungsplanung. Privatpersonen ist die Planungsaufgabe nicht übertragen. Das Instrument der Planungszone dient nicht indiv
2004: Regierungsrat
Beurteilung der Zivilrichter und nicht der Regierungsrat zuständig ist. Auf den Energieordner, der veraltet sei, kann sich die Bauherrschaft nicht berufen, da es sich bloss um eine  Vollzugshilfe handelt eine eigene bauordnungsrechtliche Zustandsverantwortlichkeit . Für den polizeiwidrigen Zustand verantwortlich ist aber auch der frühere Eigen­tümer, z.B. die Bauherrschaft, und zwar als Verhaltensstörer ihm deswegen kein Vorwurf zu machen, da er in erster Linie für den baurechtswidrigen Zustand verantwortlich ist. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist stets zu beachten. Die vom Experten vorgeschlagenen
2006: Verwaltungsgericht
direkten Bundessteuern vom 14. Dezember 1990 (DBG; SR 642.11) verjährt das Recht, eine Steuer zu veranlagen jedenfalls innert 15 Jahren nach Ablauf der Steuerperiode. Das kantonale Recht enthält entsprechende er Festsetzung der Beiträge eintreten würde. Die Forderung ist ja noch gar nicht rechtskräftig veranlagt worden. Abgesehen davon spielt es keine Rolle, dass der Eigentümer des fraglichen Grundstücks
2002: Regierungsrat
dieser Flächen ausmachen und  heiztechnische Installationen fehlen. Es ist unbeachtlich, ob solche Veranden usw. in die Grundrisse von Wohnungen eingelassen sind, quasi zurückspringen. Wichtig ist einzig
2000: Regierungsrat
Das kantonale Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 enthält in Bezug auf Gemeindestrassen nur Aussagen über öffentliche Strassen. Geht es um eine Privatstrasse , die weder im Sinne von § 4 A
2009: Regierungsrat
hatten vor dem 29. September 2009 den Augenschein geleitet, das Verfahren und den Schriftenwechsel veranlasst und das Protokoll des Augenscheins geschrieben. Der Antrag hingegen war aufgrund des Beschlusses
2000: Verwaltungsgericht
Das Submissionsverfahren hat die  Gleichbehandlung aller Anbieter zu gewährleisten. Die klare Vorgabe der Original-Papierform als Gültigkeitserfordernis in einem bestimmten Submissionsverfahren und

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