-
Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
-
e dürfen Wasserfahrzeuge in und an öffentlichen Gewässern nur auf konzessionierten Standplätzen verankert oder stationiert werden. * 2 Konzessionen kommen grundsätzlich nur noch für zentrale Bootsanlagen
-
Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
-
Kanton Zug 821.15 Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste Vom 5. April 2006 (Stand 1. April 2006) Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 29ter Abs. 2 und § 35 des Geset
-
753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
-
Kennzeichen (Art. 19 und Art. 20 BSG); c) die Bewilligung von Versuchsfahrten und nautischen Veranstaltungen (Art. 27 BSG; Art. 72 BSV); d) die Bewilligung zum Setzen und Entfernen von Schifffahrtszeichen immatrikuliert sind, be dürfen für den Zugersee keiner solchen Bewilligung. 3 Bei nautischen Veranstaltungen entfällt die Bewilligungspflicht. § 8 Entzug 1 Wenn die Halterin oder der Halter mit der Entrichtung
-
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
-
en, b) die Einhaltung des Schlachthauszwanges, c) * die Kontrolle der Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung von Fleisch und Fleischerzeugnissen in bewilligungspflichtigen Betrieben, d) * die
-
Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr
-
Kanton Zug 753.11 Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr Vom 13. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 13 des Einführungsgesetzes zum Bundesges
-
826.25 - Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge
-
Kanton Zug 826.25 Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge Vom 1. September 1988 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsv
-
Verordnung zum Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung
-
Kanton Zug 841.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung Vom 6. Juli 1993 (Stand 6. Juli 1993) Der Regieru
-
Gesetz über das Zuger Kantonsspital
-
Kanton Zug 826.12 Gesetz über das Zuger Kantonsspital * Vom 25. März 1999 (Stand 1. März 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck
-
Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)
-
Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit den Anbieterinnen
-
Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV)
-
Kanton Zug 851.212 Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV) Vom 25. März 2003 (Stand 1. August 2010) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt au