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Aus der Schule – Für die Schule
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Aus der Schule – Für die Schule. Beitrag Martin Senn. Verhaltensauffälligkeit gibt es nicht nur bei Schülerinnen und Schülern. Auch Lehrpersonen können betroffen sein. Der Autor macht es sich im Haif
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MINT-Frauennetzwerk
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MINT-Frauennetzwerk Matura, und was dann - Studieren, aber was? Die Wahl des richtigen Studiums und eines zukunftssicheren Berufes ist für die jungen Menschen eine wichtige Entscheidung. Gerade in e
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MINT-Woche
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MINT-Woche MINT - Verantwortliche: Gabrijela Pejic-Glisic Erstmalige Durchführung 2019
Erfahrungsbericht der Teilnehmer/-innen
Die MINT-Woche hat uns allen neue Einblicke in die Welt der Techni
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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
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ngsperioden.
Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
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Wertberichtigungen
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ngsperioden.
Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
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Integrität vs. Loyalität: Spannungen aushalten
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Integrität vs. Loyalität – ein spannendes Verhältnis (oder viel mehr spannungsvolles?) Verhältnis. Von Christine Hofer PH Zug. Mit Begriffen wie «Integrität» oder «Loyalität» sind wir meist relativ z
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Verlustverrechnung nach interkanonaler Sitzverlegung
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Vorjahresverluste sind durch die Steuerpflichtige anhand der Jahresrechnungen und der rechtskräftigen Veranlagungen des Wegzugkantons nachzuweisen.
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Erläuterungen zu § 65 - Verluste
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Vorjahresverluste sind durch die Steuerpflichtige anhand der Jahresrechnungen und der rechtskräftigen Veranlagungen des Wegzugkantons nachzuweisen.Die gleiche Regelung, die für die Übernahme ausserkantonal erlittener
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Begriffsdefinition Beteiligungen, Beteiligungserträge
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Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
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Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
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Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem