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Aus der Schule – Für die Schule
Aus der Schule – Für die Schule. Beitrag Martin Senn. Verhaltensauffälligkeit gibt es nicht nur bei Schülerinnen und Schülern. Auch Lehrpersonen können betroffen sein. Der Autor macht es sich im Haif
MINT-Frauennetzwerk
MINT-Frauennetzwerk Matura, und was dann - Studieren, aber was? Die Wahl des richtigen Studiums und eines zukunftssicheren Berufes ist für die jungen Menschen eine wichtige Entscheidung. Gerade in e
MINT-Woche
MINT-Woche MINT - Verantwortliche: Gabrijela Pejic-Glisic   Erstmalige Durchführung 2019 Erfahrungsbericht der Teilnehmer/-innen Die MINT-Woche hat uns allen neue Einblicke in die Welt der Techni
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
ngsperioden. Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
Wertberichtigungen
ngsperioden. Bei der Veräusserung nur eines Teils der Aktiven mit Börsenkurs wird in der Veranlagungspraxis darauf geachtet, dass der verbleibende Wert des Buchhaltungskontos nicht um den gesamten V
Integrität vs. Loyalität: Spannungen aushalten
Integrität vs. Loyalität – ein spannendes Verhältnis (oder viel mehr spannungsvolles?) Verhältnis. Von Christine Hofer PH Zug. Mit Begriffen wie «Integrität» oder «Loyalität» sind wir meist relativ z
Verlustverrechnung nach interkanonaler Sitzverlegung
Vorjahresverluste sind durch die Steuerpflichtige anhand der Jahresrechnungen und der rechtskräftigen Veranlagungen des Wegzugkantons nachzuweisen.
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Vorjahresverluste sind durch die Steuerpflichtige anhand der Jahresrechnungen und der rechtskräftigen Veranlagungen des Wegzugkantons nachzuweisen.Die gleiche Regelung, die für die Übernahme ausserkantonal erlittener
Begriffsdefinition Beteiligungen, Beteiligungserträge
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem

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