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Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
ittlung wird auf bestimmte Staaten begrenzt. Sie wird nur erteilt, wenn die für die Leitung verantwortlichen Personen sicherstellen, dass im Betrieb ausreichende Kenntnisse der Verhältnisse in den entspre-
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
Prüfungen fest und erlässt ein Reglement für die Anlagebereiche; f) genehmigt das Budget und verabschiedet zuhanden des Regierungs­ rats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie ein Reglement betreffend
Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
welche dieses Gesetz keine besondere Regelung vorsieht, werden entsprechend dem Aufgaben­ und Verantwortungsbereich in eine der Gehaltsklassen eingereiht. 25 154.21 4 In besonderen Fällen kann das Gehalt auch wenn diese in Erfüllung ihrer Amtspflicht von Dritten für Folgen aus gesetzmässigen Handlungen verantwortlich ge­ macht werden oder in Ausübung des Dienstes zu Schaden kommen und Forderungen dafür gegenüber Wert verwalten; c) eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, d. h. aufgrund ihrer Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich
Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
1. nach mindestens 8 Amtsjahren, wenn der Rücktritt ohne sein Verschulden und nicht auf seine Veranlassung erfolgt ist, 2. nach mindestens 12 Amtsjahren bei freiwilligem Rücktritt. c) Erfolgte der Rücktritt
Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
Kanton Zug 154.28 Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis * Vom 17. Dezember 2002 (Stand 1. Juli 2010) Der Regierungsrat
Geschäftsordnung des Obergerichts
Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nach- zukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann. b) Gelöbnisformel: Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bun- des und des Kantons
Geschäftsordnung des Kantonsgerichts
Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» 3 Die Gelöbnisformel lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und
Geschäftsordnung des Strafgerichts
Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» 3 Gelöbnisformel: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons
Datensicherheitsverordnung (DSV)
Entwendung oder widerrechtliche Verwendung. § 3 Überprüfung der Datensicherheit 1 Die Organe sind verantwortlich für die Überprüfung der Sicherheit der Da- ten in den Phasen ihrer Erhebung, Bearbeitung, Au
Kantonsratsbeschluss betreffend Gewährleistung der Sicherheit der kantonalen Behörden, der kantonalen Verwaltung und der Gerichte
ermöglicht die modu­ lare Anpassung der Sicherheitsmassnahmen an die jeweiligen Verhält­ nisse; b) veranlasst die nötigen Massnahmen in den Bereichen Ausbildung, Or­ ganisation, Betrieb, Technik und Bau; c)

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