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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
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154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
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Kanton Zug 154.28 Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis * Vom 17. Dezember 2002 (Stand 19. Dezember 2020) Der Regierung
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157.12 - Verordnung über die Informationssicherheit von Personendaten (VIP)
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Entwendung oder widerrechtliche Verwendung. 1) BGS 157.1 GS 29, 5 1 157.12 § 3 Verantwortlichkeit * 1 Die Organe sind verantwortlich für die Gewährleistung der Informationssi- cherheit in allen Phasen der D beschliesst: § 1 Gegenstand und Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Verantwortlichkeit zur Ge- währleistung der Sicherheit von Personendaten, die mit elektronischen Hilfsmitteln ausgelagerter Datenbearbeitung gehen die betreffenden Organe sinngemäss vor. 2 Die Organe sind verantwortlich für die Instruktion und Kontrolle der Mit- arbeitenden und überprüfen periodisch die Wirksamkeit
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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einer Kopie aller abgeschlossenen IT-Verträge an die zentrale IT. § 35 Technisch Verantwortliche 1 Die technisch Verantwortlichen haben folgende Aufgaben und Kompeten- zen: a) Sicherstellung des zuverlässigen gesamten IT-Bereich der kantonalen Ver- waltung; § 25 AIO 1 Das AIO ist verantwortlich für die zentrale IT. Diese Verantwortung um- fasst: a) die Ausgestaltung und den Einsatz der IT-Infrastruktur unter das Verwaltungsge- richt, die Datenschutzstelle und die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» 2 Die Gelöbnisformel lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und die Mitglieder des Kantonsrats gemäss § 10a des Nebenamtsgesetzes vom 27. Januar 19941) fest; 8. veranlasst bei einer allfälligen schweren Verletzung des Kommissions- geheimnisses weitere Abklärungen gemäss
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Kanton Zug 332.312 Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel) Vom 23. September 2020 (Stand 1. Januar 2021) Die Paritätische Aufsichtskommission als Aufsichtsbehörde üb
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2021) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
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632.1 - Steuergesetz
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* 4 Erfolgt keine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, so tritt die Quellensteuer an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde Verfahren zu veranlagenden direkten Bundessteuer so- wie der Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Erwerbseinkommen. § 118 Abs. 2 gilt sinngemäss. § 93c * Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unter- bliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder
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Kapitel: Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte für die Durchführung von Grosslotterien und grossen Sportwetten Art. 49 Zugelassene Veranstalterinnen oder Veranstalter von Grosslotterien und grossen Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Deutschschweizer Kantone und der Kanton Tessin benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden eine einzige Bewilligung für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten erteilt werden. Die Westschweizer Kantone benennen die Veranstalterin oder den Veranstalter in einer rechtsetzenden interkantonalen
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«Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend als „Swisslos“ bezeichnet). 2 Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des gesamtschweizerischen der vorliegenden Vereinbarung. 3 In Anwendung von Art. 23 Abs. 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet