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1796.4 - Antrag der vorberatenden Kommission
§ 8 Vollzug Die Baudirektion vollzieht diesen Beschluss, erteilt dazu Aufträge an Dritte und veranstaltet Schulungen von Fachleuten, die Massnahmen nach diesem Beschluss ausführen wollen; die Kosten gehen
1796.2 - Antrag des Regierungsrates
§ 8 Vollzug Die Baudirektion vollzieht diesen Beschluss, erteilt dazu Aufträge an Dritte und veranstaltet Schulungen von Fachleuten, die Massnahmen nach diesem Beschluss ausführen wollen; die Kosten gehen
1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 1833.2 Laufnummer 13462 Motion von Bettina Egler und Berty Zeiter betreffend Ergänzungsleistungen für Einkommensschwache (Vorlage Nr. 1833.1 - 13120) Bericht und Antrag des Regierungsrates
1831.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
weiterzuführen und zwar einerseits mit der Begründung, dass die Direktion des Innern damit die Verantwortung für die Sanierung der da- maligen Situation übernehmen soll und andererseits weil die Asylfürsorge
1831.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 1831.1 Laufnummer 13117 Postulat von Vreni Wicky, Georg Helfenstein, Markus Scheidegger und Silvan Hotz betreffend Amt für Migration und Asylbetreuung vom 28. Mai 2009 Kantonsrätin Vreni W
1698.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates (Trennmodell) Änderung vom ………… 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 38 – 44 der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. De
1725.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
umsetzt. Diese lautet: § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über EVZ durchaus seiner Verantwortung bewusst sei. In diesem Zusammenhang wurde ein Bundesge- richtsentscheid2 erwähnt. Danach darf der Staat nicht alle Kosten auf die Veranstaltenden überwälzen, sondern er verblieben. Eine solche Lösung stelle die Gleichbehandlung aller Veranstaltenden sicher. Zudem beinhalte diese Lösung für die Veranstaltenden einen Anreiz, durch eigene An- strengungen die Sicherheitskosten
1727.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 1727.1 Laufnummer 12871 Motion von Bettina Egler, Eusebius Spescha, Markus Jans und Hubert Schuler betreffend Fachstelle für Gesellschaftsfragen vom 24. September 2008 Kantonsrätin Bettina
1725.3c - Beilage 3
Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter ei- nes Anlasses, der über Werbeeinnahmen o- der Sponsoring finanziert wird oder bei Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über
1725.3b - Beilage 2
achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot. 3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von

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