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1861.1a - Beilage 1
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Finanzplan nach Artengliederung Laufende Rechnung Tabelle 1 Kto. Sachart 2007 % 2008 % 2009 % 2009 2010 % 2011 % 2012 % 2013 % 30 Personalaufwand 248.8 3.3 257.8 3.6 279.5 8.1 279.9 284.2 1.7 291.3 2.
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1862.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1862.1 Laufnummer 13201 Interpellation von Christina Huber Keiser und Andreas Hürlimann betreffend Kulturvielfalt vom 22. September 2009 Kantonsrätin Christina Huber Keiser, Cham, und Kant
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abschluss der laufenden Überarbeitung des Gesetzes über den Feuerschutz". Diese Teilrevisi- on verabschiedete der Kantonsrat am 29. Januar 2009. Am 10. November 2009 setzte der Re- gierungsrat das teilrevidierte nde wegen freiwilligen Feuerwehrdienstes ihrer Arbeit fern, sind dafür weniger Ernsteinsätze verantwortlich – solche sind in aller Regel zeitlich eng begrenzt –, sondern vielmehr Kurse, deren Besuch für liege weder im Interesse der Gemeinde, die von Gesetzes wegen für einen wirksamen Feuerschutz verantwortlich sei, noch in jenem der Polizei, die in Notlagen nebst anderen – Feuerwehr, Ret- tungsdienst –
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1698.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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davon auszuge- hen und war unbestritten, dass für die Zukunft ein höherer Personalaufwand zu veranschlagen ist und zwar nicht nur für den zusätzlichen Zeitaufwand während der mindestens zweijährigen E Gegenantrag einging, soll die Auskunftspflicht gegenüber dem Landschreiber ebenfalls neu gesetzlich verankert werden. Neu: § 4bis Abs. 6 In der regierungsrätlichen Vorlage zur Änderung des Organisationsgesetzes
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1698.3a - Synopse
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1 BGS 111.1 1 BGS 111.1 2 GS 13, 46 (BGS 141.1) 2 BGS 153.1 3 GS …, …. (BGS …..) 3 BGS 141.1 4 GS …, …. (BGS …..) 4 BGS 154.212 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates (Trennmo
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1698.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ers 1 Der Landschreiber, allenfalls der stellvertretende Landschreiber ist für das Protokoll verantwortlich … Abs. 2 aufgehoben III. Der Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen
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1698.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Dezember 2009
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rs 1 Der Landschreiber, allenfalls der stellvertretende Landschreiber, ist für das Protokoll verantwortlich … Abs. 2 aufgehoben III. Der Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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des Internet usw.) und Unterzeichnung einer Compu- ter- und Internetvereinbarung, die einen verantwortungsvollen Gebrauch der IT-Medien ge- währleistet. 10.3 Im übrigen Bereich Es kann hier lediglich im Optimierungen getroffen werden. Bezüglich der übrigen Teile ist unser geltendes Filmgesetz jedoch veraltet und kann deshalb ersatzlos aufgehoben bzw. durch einen neuen zeitgemässen Erlass ersetzt werden n vor Werbung. Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20077 wiederum verpflichtet die Veranstaltenden von frei empfangbaren Fernseh- programmen, jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des Internet usw.) und Unterzeichnung einer Compu- ter- und Internetvereinbarung, die einen verantwortungsvollen Gebrauch der IT-Medien ge- währleistet. 10.3 Im übrigen Bereich Es kann hier lediglich im Optimierungen getroffen werden. Bezüglich der übrigen Teile ist unser geltendes Filmgesetz jedoch veraltet und kann deshalb ersatzlos aufgehoben bzw. durch einen neuen zeitgemässen Erlass ersetzt werden n vor Werbung. Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20077 wiederum verpflichtet die Veranstaltenden von frei empfangbaren Fernseh- programmen, jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen
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1731.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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er in diesem Zusammenhang keine Entscheidungen oder Beschlüsse mehr zu treffen haben wird. Die Verabschiedung des Sondernutzungsplans liegt einzig in der Kompetenz des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug