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1741.1 - Postulatstext
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einzuschränken ist. Zudem sol- len Kinder und Jugendliche in geschütztem Rahmen und unter der Verantwortung von Familie und Schule auf die richtige Anwendung von elektronischen Medien vorbereitet werden
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grossvorhaben vorhanden sind, welche von den entsprechenden Behörden bzw. Organen der Gesellschaft verabschiedet worden sind; die Durchführung der Revisionsvorhaben im geplan- ten Umfang entsprechend diesen ne z.B. im Ägerital, mit. Ebenfalls stark engagiert hat sich Zug Tourismus in den Bereichen Veranstaltungen und Kon- gresse; mehrere davon hat er nach Zug vermittelt. Zug Tourismus führt selber die 1.
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1806.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ziels "Alle Zuger Kinder können schwimmen" führt. Diese Road Map soll die Milestones, die Verantwortlichkeiten und Aufgaben in einem möglichst verbindli- chen Zeitplan umfassen. Zur Begründung verweist vom Bildungsrat aufgefordert, ihre Schwimmausbildungskonzepte zu überdenken, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Gemeinden ohne eigene Hallenbäder für alle Beteiligten sinnvolle, zumutbare und kreative
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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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liegen vor. VI. Kosten 1. Kostenvoranschlag Die Kosten für den Kanton Zug sind auf 4,3 Mio. Franken veranschlagt (inkl. Mwst., Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2008) und setzen sich wie folgt
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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Seite 5/7 VI. Kosten 1. Kostenvoranschlag Die Kosten für den Kanton Zug sind auf 2,5 Mio. Franken veranschlagt (inkl. Mwst., Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex April 2009) und setzen sich wie folgt
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1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gung - oder auch gemäss SEG die Anerken- nung - nicht wie in der PAVO der verantwortlichen Leiterin oder dem verantwortlichen Leiter er- teilt (vgl. Art. 16 Abs. 1 PAVO), sondern ebenfalls der Trägerschaft Sämtliche Einwohnergemeinden regen an, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" im Ge- setz verankert werden soll. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Direktion für Bil- dung und Kultur ausserkantonalen Einrichtungen. Die Grundlagen für die Bemessung der Eigenleistungen sollen im SEG verankert werden, wo- bei die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen berücksichtigt und die steigende
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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g milder, gilt diese. 2. Abschnitt Änderung bisherigen Rechts § 128 1. Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behörde- mitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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g milder, gilt diese. 2. Abschnitt Änderung bisherigen Rechts § 128 1. Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behörde- mitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar
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1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Verbesse- rung der Information und der Etablierung einer umfassenden und institutionell gut verankerten Gleichstellungsstrategie gesehen. Auf kantonaler Ebene hat er festgestellt, dass übergreifende der Auftrag zur Führung einer umfassenden direktionsübergreifenden Behindertenpolitik gesetzlich verankert werden und die Direktion des Innern für deren Koordination als zuständig erklärt werden. Nach einer eine neue Bedarfsplanung auszuarbeiten bzw. die laufende anzupassen und dem Regierungsrat zur Verabschiedung vorzulegen, sofern es nötig werde, einen offensichtlichen Bedarf - beispiels- weise mit einem
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1886.14 - Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts
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Gemeinden zu einer Vereinheitli- chung der Entschädigung der Friedensrichtertätigkeit und damit zur Verankerung im GOG kommt das Obergericht zum Schluss, dass dem Kantonsrat eine Regelung im GOG zu unter- breiten Anhörung der Gemein- den und der Standesorganisation - die Entschä- digung in einer Verordnung. Die Verankerung einer einheitlichen Entschädigung für die Friedensrichterinnen und Friedens- richter lässt sich weiteren als die bundes- rechtlichen Kostenerleichterungen vorgesehen sind. 1.3.5 Mögliche Lösung zur Verankerung der unentgeltlichen Mediation Sollte der Kantonsrat entgegen der Auffassung des Obergerichts die