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1886.15 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zum Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts zum GOG
Vorlage Nr. 1886.15 Laufnummer 13498 Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Jugend- strafprozessordnung im Kanton Zug 1. Änderungen der Verfassung des Kantons Zug
1886.14a - Anhang
chaft wäh- rend drei Tagen zugänglich gemacht. Seite 2/3 Anhang 128 1. Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar
1886.18 - Volksabstimmung am 28. November 2010
Äusserungen in den Verhandlungen des Kantonsrates und seiner Kommissionen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. 2 Der Kantonsrat kann die Immunität aufheben, wenn sie missbraucht wird. II. 1
1886.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Äusserungen in den Verhandlungen des Kantonsrates und seiner Kommissionen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. 2 Der Kantonsrat kann die Immunität aufheben, wenn sie missbraucht wird. II. 1
1887.05a - Synopse
Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit den Anbieterinnen
1887.02 - Antrag des Regierungsrates
Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit denAnbieterinnen
1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rm gefördert. Die Erfahrungen mit IS sind weitgehend positiv. Die IS wird sorgfältig und verantwortungsbewusst eingesetzt, um den Bedürfnissen des behinderten Kin- des, aber auch jenen der Mitschülerinnen g) von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr vollumfänglich in den Verantwortungsbereich der Kantone über. Das vom Regierungsrat am 13. Mai 2008 ver- abschiedete Konzept Sonderpädagogik lgesetz, LPG; BGS 412.31), welche im Zusammenhang mit dem vom Regierungsrat am 13. Mai 2008 verabschiedeten Konzept Sonderpädagogik des Kantons Zug und der Motion von Kantonsrätin Vreni Wicky betreffend
1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Sonderpädagogik konnte erklärt werden, dass die Stelle für Sonderpädagogik für die Rechnungsstellung verantwortlich ist. Da- zu gehört auch die Prüfung der Rechnungen. Die Kommission hatte wenig Fragen zu den
1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
für das kantonale Konzept Sonderpädagogik, welches der Regierungsrat am 13. Mai 2008 bereits verabschiedet hat. Im Weiteren geht es um Neuerungen in den Bereichen Sonderschulung und Talentförde- rung sowie
1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
bis zur Abwahl einzelner Mitglieder oder des gan- zen Verwaltungsrates und/oder zu einer Verantwortlichkeitsklage führen. 7. Es wurde kolportiert, dass das Zuger Kantonsspital zu klein gebaut sei. Der werden können? Konsequenzen für den Kanton? Je nach Erfahrung, Kompetenz, Fachrichtung und Verantwortungsbereich liegen diese Jahres- saläre zwischen Fr. 220'000.- und Fr. 450'000.-, wobei zusätzlich variable 826.12), insbesondere dessen Zweckarti- kel, dem in § 6 Abs. 1 lit. a Spitalgesetz (BGS 826.11) verankerten Leistungsprogramm (das aktuelle datiert vom 7. November 2006 und wurde auf das neue Zuger Kantonsspital

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