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1871.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
besteht also keine Verunsicherung, im Gegenteil: ein Gesamtar- beitsvertrag könnte bereits gesetzlich verankert sein. Der GAV des Zuger Kantonsspitals kann zudem problemlos weiter geführt werden. Das Zuger K
1870.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1870.1 Laufnummer 13231 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für bauliche Lärm- und Einsichtschutzmassnahmen bei der kan- tonalen Strafanstalt in Zug Bericht und Antrag des Regieru
1869.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Vorlage Nr. 1869.3 Laufnummer 13357 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Streichung der Beschäftigtenzahlen; Festsetzung des Standortes für die Erweiterung der kantona
1870.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Vorlage Nr. 1870.3 Laufnummer 13300 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für bauliche Lärm- und Einsichtschutzmassnahmen bei der kan- tonalen Strafanstalt in Zug Bericht und Antrag der Kommiss
1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
stand von der ursprünglichen Idee einer Mehrfachnutzung des Sockelgeschosses für kulturelle Veranstaltungen favorisierte für das freie Kulturschaffen anstelle des Zeughauses das Thei- lerhaus an der Hofstrasse
1869.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1869.1 Laufnummer 13229 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Streichung der Beschäftigtenzahlen; Festsetzung des Standortes für die Erweiterung der kantona
1875.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Präventionsgesetz aus, welchen der Bundesrat am 30. September 2009 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedete (BBl 2009 7071). Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, die Steuerung, Koordination und Effizienz optimieren. Er enthält keine spezifischen Präventionsmassnahmen; die grundsätzliche Kompetenz und Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung verbleibt bei den Kantonen. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfes
1887.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vollzugsbehörden 1 Der Regierungsrat stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit denAnbieterinnen
1887.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
der Verbesserung der In- formation und der Etablierung einer umfassenden und institutionell gut verankerten Gleichstel- lungsstrategie gesehen (vgl. Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern EDI umfassenden Behindertenpolitik übernehmen zu können, braucht es einer- seits einen gesetzlich verankerten Auftrag und andererseits die dazu notwendigen personellen Ressourcen. Der Auftrag wird analog zu
1888.1 - Interpellationstext
Kontakte zu migrantischen Organisationen und Schlüsselpersonen? g) Das Zuger Personalamt ist u.a. verantwortlich für personalrelevante Projekte, die Erarbeitung von Personalführungsinstrumenten, Rekrutierung

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