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2218.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
"mindestens" wegzulassen. Da die gemäss bisheriger Praxis aufge- führten Angaben nun im Gesetz verankert werden, ist das Wort "mindestens" nicht mehr nötig. Seite 4/6 2218.3 - 14307 Antrag: Es wird beantragt
2218.1a - Synopse
Synopse Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) betreffend Gestaltung der Wahlzettel bei Majorzwahlen (50404) Spalte A Spalte B Antrag des Regierungsrates vom 29. Januar 2013; Vorlage Nr.
2218.3a - Synopse
Spezial-Synopse Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) betreffend Gestaltung der Wahlzettel bei Majorzwahlen (50404) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 29. Januar 2013; Vorla
2219.2 - Antwort des Regierungsrates
Ämtern kritische Hinweise gegeben und Alternativen aufgezeigt, welche es ihnen ermöglichen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu fällen. Seite 8/15 2137.2 / 2140.2 / 2219.2 - 14265 Die Beratung erfolgt Informatikverordnung definierten Regeln im Allgemeinen und ins- besondere betreffend Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen uneingeschränkt be- währt? Wenn nein, wo sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf rojekte erfolgreich abgewickelt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und kon- sequent umgesetzt werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche
2242.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en materiell-rechtlichen Ermächtigung fehlt. Die Gemeinden führen gemäss § 187 Abs. 2 StG die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer eigenständig durch. Da sie für die Bemessung und die Einforderung der
2244.14367_2244_2_Noteninitiative.pdf - Antwort des Regierungsrates
dass die Schulleitungen der gemeindlichen Schulen mit all den erwähnten Sup- portleistungen ihre Verantwortung zur Umsetzung der Notengebung in der Praxis seriös wahr- nehmen können. 5. Wie und wann wird evaluiert
2244.1 - Interpellationstext
rektor sagte in der Neuen ZZ vom 11. März 2013, dass die Schulen ein Qual i- täts- und Verantwortungsbewusstsein hätten, zumal sie sich kritisch zum Tempo der Umset- zung der Initiative äusserten. Folglich
2243.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2243.1 Laufnummer 14317 Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz betreffend Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates vom 1. Februar 1990 vom 16
2274.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
rung wurde nach Massgabe der Höhe der Lärmbelastung resp. der Lärmentlastung gewichtet . Zur Veranschaulichung der Ergebnisse wurde pro 15 m 2 strassenseitiger Fassadenfläche ein Seite 6/39 2274.3 - 14583 Unterhalt und normal aufkommende Sanierungsarbeiten, sondern eben – was ist nach 50 Jahren? Die Verantwortung über den Stadttunnel obliegt gemäss geltendem Recht dem Kanton Zug. Er wird, wie auch bei den
2277.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2277.2 Laufnummer 14446 Interpellation von Beni Riedi betreffend die Benützung der neuen Medien durch die Insassen der Strafanstalt Bostadel (Vorlage Nr. 2277.1 - 14409) Antwort des Regier

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