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1951.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mit dem Regierungsrat grossmehrheitlich einig, dass der Kanton als Arbeit- geber seine soziale Verantwortung wahrnehmen und Arbeitsplätze für weniger leistungsfähige Menschen zur Verfügung stellen soll.
1954.1 - Interpellationstext
durch andere Mobilfunkanbieter nicht ausgeschlossen werden sollen. Seite 2/2 1954.1 - 13467 Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen: 1. Ist der Regierungsrat der Ansicht, bei den neuen Projekten auf dem
1962.1a - Beilage
Landumlegung selbst durch oder betrauen damit eine Ausführungskommission. Das durchführende Organ veranlasst die An- merkung der Landumlegung, wenn nötig auch der Grenzbereinigung, im Grundbuch. Seite 22/38
1962.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonale Pläne und Bauvorschriften. Diese neue Bestimmung wäre zugleich Teil der in der Verordnung verankerten Definition der Ausnützungsziffer. Der Regierungsrat müsste gleichzeitig § 16 V PBG ändern. Die Ziel verfolgt die von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) verabschiedete interkantonale Seite 6/22 1962.1 - 13500 Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe werden. Die Natur- und Landschaftsschutzkommis- sion wird neu im Gesetz über Natur- und Landschaft verankert (vgl. II Änderungen bishe- rigen Rechts der Gesetzesvorlage). Die in § 4 ebenfalls erwähnte Kommission
1962.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
der schweiz. Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) zur IVHB, das bei der Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat noch nicht be- kannt war. Gemäss dem neuen Schreiben der
1962.2 - Antrag des Regierungsrates
Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November 19982)
1961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ielung zuzuordnen, weil sie nicht überwiegend durch die Gewin- nung von steuerbaren Einkünften veranlasst werden. Sie gehören zum steuerlich grundsätzlich unbeachtlichen Bereich der Einkommensverwendung rechtlich auch gar nicht möglich. Der Bund stehle sich hingegen komplett aus der finan- ziellen Verantwortung und wolle gar nichts machen. Mit der Standesinitiative sollte beim Bund ein Zeichen gesetzt werden
1961.1 - Motionstext
rechtlich auch gar nicht möglich. Der Bund stiehlt sich hingegen komplett aus der finanziellen Verantwortung und will gar nichts machen. Mit der Standesinitiative soll beim Bund ein Zeichen gesetzt werden
2012.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2012.2 Laufnummer 14082 Postulat von Kurt Balmer, Anna Bieri und Karin Andenmatten betreffend Halt der Interregio-Züge in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2012.1 - 13664) Bericht und Antrag des Regie
2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
aufzunehmen. Weitere eingegangene Stellungnahmen Die Einwohnergemeinde Cham bemerkt, dass seit der Verabschiedung des Richtplanes im Jah- re 2004 solch umfassende Terminanpassungen vorgenommen werden müssen

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