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1951.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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mit dem Regierungsrat grossmehrheitlich einig, dass der Kanton als Arbeit- geber seine soziale Verantwortung wahrnehmen und Arbeitsplätze für weniger leistungsfähige Menschen zur Verfügung stellen soll.
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1954.1 - Interpellationstext
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durch andere Mobilfunkanbieter nicht ausgeschlossen werden sollen. Seite 2/2 1954.1 - 13467 Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen: 1. Ist der Regierungsrat der Ansicht, bei den neuen Projekten auf dem
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1962.1a - Beilage
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Landumlegung selbst durch oder betrauen damit eine Ausführungskommission. Das durchführende Organ veranlasst die An- merkung der Landumlegung, wenn nötig auch der Grenzbereinigung, im Grundbuch. Seite 22/38
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1962.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kantonale Pläne und Bauvorschriften. Diese neue Bestimmung wäre zugleich Teil der in der Verordnung verankerten Definition der Ausnützungsziffer. Der Regierungsrat müsste gleichzeitig § 16 V PBG ändern. Die Ziel verfolgt die von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) verabschiedete interkantonale Seite 6/22 1962.1 - 13500 Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe werden. Die Natur- und Landschaftsschutzkommis- sion wird neu im Gesetz über Natur- und Landschaft verankert (vgl. II Änderungen bishe- rigen Rechts der Gesetzesvorlage). Die in § 4 ebenfalls erwähnte Kommission
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1962.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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der schweiz. Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) zur IVHB, das bei der Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat noch nicht be- kannt war. Gemäss dem neuen Schreiben der
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1962.2 - Antrag des Regierungsrates
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November 19982)
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1961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ielung zuzuordnen, weil sie nicht überwiegend durch die Gewin- nung von steuerbaren Einkünften veranlasst werden. Sie gehören zum steuerlich grundsätzlich unbeachtlichen Bereich der Einkommensverwendung rechtlich auch gar nicht möglich. Der Bund stehle sich hingegen komplett aus der finan- ziellen Verantwortung und wolle gar nichts machen. Mit der Standesinitiative sollte beim Bund ein Zeichen gesetzt werden
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1961.1 - Motionstext
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rechtlich auch gar nicht möglich. Der Bund stiehlt sich hingegen komplett aus der finanziellen Verantwortung und will gar nichts machen. Mit der Standesinitiative soll beim Bund ein Zeichen gesetzt werden
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2012.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2012.2 Laufnummer 14082 Postulat von Kurt Balmer, Anna Bieri und Karin Andenmatten betreffend Halt der Interregio-Züge in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2012.1 - 13664) Bericht und Antrag des Regie
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2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufzunehmen. Weitere eingegangene Stellungnahmen Die Einwohnergemeinde Cham bemerkt, dass seit der Verabschiedung des Richtplanes im Jah- re 2004 solch umfassende Terminanpassungen vorgenommen werden müssen