-
1946.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Zentralschweizer Kantonen sind von den entsprechenden Regierungskonferenzen ausgehandelt und verabschiedet worden. Auch die anderen Zentral- schweizer Kantone sind zurzeit daran, die Rechtsgrundlagen für
-
1946.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 1946.1 Laufnummer 13441 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Verkehrshaus der Schweiz und an das Micro Center Central- Switzerland Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 25.
-
1945.3c - Beilage 3
-
Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter ei- nes Anlasses, der über Werbeeinnahmen o- der Sponsoring finanziert wird oder bei Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über
-
1945.3b - Beilage 2
-
achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot. 3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von
-
1957.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
-
ich der Zentralstelle zu. c) Die Löschung erfolgt durch die Zentralstelle. Art. 9 Verantwortlichkeit Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes und die Ge- währleistung der Datensicherheit aus kommunalen beziehungsweise kantonalen polizei- lichen Untersuchungen kantonsübergreifend verarbeitet und analysiert. 2 InViCLAS werden standardmässig alle verfügbaren ermittlungsrelevan- ten Informationen Betrieb desAnalysesystemsViCLAS wird durch die Kantonspolizei Bern als Zentralstelle und als verantwortliche Lizenznehmerin der Royal Canadian Mounted Police (RCMP) gewährleistet. 2 Die Zentralstelle ViCLAS
-
1959.2 - Antwort des Regierungsrates
-
entsprechende Vorlagen gutzuheissen oder abzulehnen? Wie aufgezeigt, dienten gerade die öffentliche Veranstaltung am 26. April in Risch und die In- formation der Natur- und Umweltschutzverbände der Orientierung
-
1959.1 - Interpellationstext
-
hat am 7. Juli 2010 folgende Interpellation einge- reicht: Spätestens seit der öffentlichen Veranstaltung vom 26. April im Gemeindesaal Risch wissen wir: Novartis will im Gebiet Aabach Risch ein Ausb Ausbildungszentrum realisieren. Baudirektor Heinz Tännler hat dieses Vorhaben an der öffentlichen Veranstaltung vom 26. April 2010 aktiv unterstützt. A. Nach einer Projektidee soll im Ufergebiet Aabach ein beachten sind. Seite 2/2 1959.1 - 13487 Im Zusammenhang mit den Äusserungen und dem Verhalten des verantwortlichen Baudirektors Heinz Tännler stellen wir folgende Fragen: 1. Die Gemeinden haben mit ihren Or
-
1973.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Spital und Dispensarien bilden ein eigent- 1973.1 - 13544 Seite 3/6 liches Gesundheitssystem für die verarmte ländliche Bevölkerung. 98% der rund 550 ständigen Mitarbeitenden sind Haitianerinnen und Haitianer
-
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
umsetzt. Diese lautet: § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über EVZ durchaus seiner Verantwortung bewusst sei. In diesem Zusammenhang wurde ein Bundesge- richtsentscheid2 erwähnt. Danach darf der Staat nicht alle Kosten auf die Veranstaltenden überwälzen, sondern er verblieben. Eine solche Lösung stelle die Gleichbehandlung aller Veranstaltenden sicher. Zudem beinhalte diese Lösung für die Veranstaltenden einen Anreiz, durch eigene An- strengungen die Sicherheitskosten
-
1984.04c - Beilage 3
-
Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter ei- nes Anlasses, der über Werbeeinnahmen o- der Sponsoring finanziert wird oder bei Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über