17.07.2020, Medienmitteilung

Energiegesetz: Start der öffentlichen Mitwirkung

Der Kanton Zug beabsichtigt, die kantonale Energiegesetzgebung zu revidieren. Der Regierungsrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 7. Juli 2020 das teilrevidierte Energiegesetz in erster Lesung und beauftragte die Baudirektion, eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. November 2020.

Das kantonale Energiegesetz vom 1. Juli 2004 (BGS 740.1) und die dazugehörende Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005 (BGS 740.11) sollen revidiert werden. Im Fokus stehen die energierechtlichen Gebäudevorschriften, für deren Erlass die Kantone nach Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung zuständig sind. Grundlage für die Revision bilden die «Muster-​vorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) 2014.

Die interne Vernehmlassung dauerte von Anfang Mai bis Anfang Juni 2020. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juli 2020 das kantonale Energiegesetz in erster Lesung verabschiedet und der Baudirektion grünes Licht für die öffentliche Vernehmlassung erteilt, die ab dem kommenden Montag, 20. Juli 2020, bis am 2. November 2020 läuft. Die zweite Lesung im Regierungsrat ist für Dezember 2020 vorgesehen.

Ziele der Revision

Schwerpunkt der kantonalen Energiepolitik bildet der Gebäudebereich. Hier sollen günstige Rahmenbedingungen für eine sparsame und effiziente Energienutzung sowie für den Einsatz von erneuerbaren Energien geschaffen werden. Der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) soll im Gebäudebereich reduziert werden. Bei seinen eigenen Bauten will der Kanton mit gutem Beispiel vorangehen und seine Vorbildrolle wahrnehmen. Zudem kann mit der Übernahme der MuKEn 2014 ein entscheidender Beitrag an eine gesamtschweizerische Harmonisierung und Vereinfachung der Energievorschriften im Gebäudebereich geleistet werden, welche bei den Bauherrschaften, Planenden sowie den Vollzugsbehörden für Rechtssicherheit sorgt. Der Kanton Zug leistet so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

E-​Mitwirkung

Für die öffentliche Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes steht erstmals im Rahmen eines Pilotprojekts das webbasierte Werkzeug «E-​Mitwirkung» zur Verfügung, das auch schon in den Kantonen Zürich und Obwalden im Einsatz war. Die elektronische Erfassung der Stellungnahmen und Anträge sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einfach und komfortabel. Selbstverständlich besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Vernehmlassung auf dem herkömmlichen Weg per Post einzureichen.

Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Mitwirkung sind auf der Internetseite www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen abrufbar.

Kontakt

Roman Wülser

Stellvertretender Generalsekretär
Baudirektion

+41 41 728 53 00 info.bds@zg.ch