27.01.2020, Medienmitteilung

Stand des 5G-​Mobilfunks im Kanton Zug

Am vergangenen Samstag protestierten in verschiedenen Schweizer Städten hunderte Leute im Rahmen eines internationalen Protesttages gegen 5G. So präsentiert sich momentan die Situation im Kanton Zug.

Die 5G-​Mobilfunktechnik besteht rudimentär ausgedrückt über zwei grundsätzliche Neuerungen: So verfügt 5G einerseits über ein neues Übertragungsprotokoll, also modernste Software. Andererseits soll 5G dereinst höhere Frequenzen nutzen und sich dank so genannten adaptiven Antennen in Richtung der Mobilfunknutzer ausrichten.

Gleiche Frequenz und Leistung

Seit Ende Dezember 2019 betreibt die Swisscom im Kanton Zug an zahlreichen Antennenstandorten 5G, wie sie die Baudirektion im Dezember wissen liess. Swisscom hat damit ihr Ziel erreicht, per Ende 2019 eine Abdeckung mit 5G für 90 Prozent ihrer Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz zu erreichen. Die Aufschaltung des modernen 5G-​Protokolls nahm die Swisscom an den bestehenden statischen Antennen und auf den bisher genutzten Frequenzen von maximal 2100 Megahertz vor, auf denen momentan auch 3G- und 4G-​Mobilfunk betrieben wird. Dies steht im Einklang mit der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). So brauchte Swisscom für die Inbetriebnahme der 5G-​Technik keine Bewilligung, da sich die eidgenössischen Grenzwerte auf die Frequenzen und nicht die verwendete Technologie beziehen. Das heisst: Trotz neuem 5G-​Protokoll strahlen heute besagte Antennen auf der gleichen Frequenz und gleich stark wie zuvor.

Warten auf Messempfehlung

Erst höhere Frequenzen und adaptive Antennen lassen die Geschwindigkeit von 5G markant ansteigen. Dies bedingt allerdings einen Ausbau der Antennenanlagen. Dazu müssen die Mobilfunkanbieter ein Baugesuch bei der Standortgemeinde einreichen. Diese Gesuche sind im Kanton Zug momentan nur bewilligungsfähig, wenn die berechnete elektrische Feldstärke an Orten mit empfindlicher Nutzung nicht mehr als 80 Prozent ausgeschöpft ist. Dies, weil bei einer Ausschöpfung von über 80 Prozent eine Abnahmemessung notwendig ist und der Bund dafür noch keine Messempfehlungen publiziert hat, mit der die adaptiven Antennen gemessen werden können.

Zug prüft weiteres Vorgehen

Der Baudirektion ist vom Bund in Aussicht gestellt worden, dass demnächst eine Messempfehlung publiziert wird. Nach der Publikation dieser Empfehlung durch den Bund wird das Vorgehen im Kanton Zug neu geprüft und danach das weitere Vorgehen festgelegt.