15.07.2022, Medienmitteilung

Zug und Luzern bezeichnen Zuströmbereich des Zugersees

Die beiden Kantone Zug und Luzern arbeiten bei der Sanierung des Zugersees eng zusammen. Gemeinsam wird ein Zuströmbereich um den Zugersee bezeichnet, der Massnahmen zur Reduktion von Phosphoreinträgen aus der Landwirtschaft mit sich bringt.

Der Zugersee ist nach wie vor mit zu vielen Nährstoffen belastet. Verantwortlich für die Überdüngung des Sees ist der Pflanzennährstoff Phosphor. Obwohl seit den 80-er Jahren verschiedene Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft und der Siedlungsentwässerung zur Reduktion des zu hohen Phosphoreintrags umgesetzt wurden, werden die gesetzlichen Anforderungen zum Phosphorgehalt heute immer noch nicht erfüllt.

Zusammenarbeit wird fortgesetzt

Beim Bau der Abwasserringleitung rund um den Zugersee haben die Kantone Zug und Luzern bereits erfolgreich zusammengearbeitet. Nun wird diese Zusammenarbeit zur weiteren Reduktion der Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft fortgesetzt. Gemeinsam wird um den Zugersee ein sogenannter Zuströmbereich ZO bezeichnet. Dieser ist gemäss eidgenössischer Gewässerschutzverordnung (GSchV) dann festzulegen, wenn der Nährstoffgehalt eines Sees die mittlere Produktion von Biomasse überschreitet. Landwirtschaftsbetriebe, die sich im Zuströmbereich ZO des Zugersees befinden und bei denen mehr Phosphor anfällt, als sie auf ihren Flächen ausbringen dürfen, werden inskünftig Einschränkungen in ihrer Nährstoffbilanz haben. Die aktuellen Massnahmen betreffen somit nur einen Teil der Betriebe im Zuströmbereich ZO. Im Kanton Zug werden dabei zirka 250 Betriebe im Zuströmbereich ZO betroffen sein, wovon etwa 60 Betriebe Massnahmen ergreifen müssen. Im Kanton Luzern sind 34 Betriebe betroffen, von denen nur einige wenige Massnahmen ergreifen müssen. Beide Kantone sind mit den betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern im Austausch und werden diese an einer Informationsveranstaltung im August über die Massnahmen informieren. Im Auftrag der zuständigen Regierungsräte der Kantone Zug und Luzern wurde die gemeinsame Umsetzung der Massnahmen im Zuströmbereich ZO des Zugersees koordiniert. Damit ist gewährleistet, dass die Massnahmen im Zuströmbereich ZO in den beiden Kantonen per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Nachhaltige Sanierung bleibt das Ziel

Heute weist der Zugersee einen Phosphor-​Gehalt von rund 80 Milligramm pro Kubikmeter auf. Mit diesem Wert liegt er an der Spitze der nährstoffreichen Schweizer Seen. Eine höchstens mittlere Biomasseproduktion, wie sie die Gewässerschutzverordnung des Bundes vorgibt, kann nicht ohne zusätzliche Massnahmen erreicht werden. Mit der Bezeichnung des Zustömbereichs ZO Zugersee können die Phosphoreinträge gesenkt und damit der Phosphorgehalt des Sees reduziert werden. Die Umsetzung von Massnahmen im Zuströmbereichs ZO alleine reichen jedoch nicht aus, um eine nachhaltige Gesundung des Zugersees zu erreichen. Die Baudirektion des Kantons Zug prüft deshalb zusätzliche see-​interne Massnahmen wie zum Beispiel eine sogenannte Zirkulationsunterstützung mit Pressluft im Winter im Südbecken des Zugersees. Mit kombinierten see-​internen und see-​externen Massnahmen sowie einer engen Zusammenarbeit der Kantone kann das ambitionierte Ziel erreicht werden. Die Rückführung des Zugersees in den naturnahen Nährstoffzustand bleibt jedoch eine Generationenaufgabe, mit dem gemeinsamen Ziel, die stoffliche Belastung des Sees weiter zu vermindern und so den naturnahen Zustand für die Wasserqualität langfristig wiederherzustellen.

Legende

Blick vom Motorschiff Schwyz in Richtung Halbinsel Buonas und dem Chiemen mit der Rigi im Hintergrund.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

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