Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Beim Planen und Bauen neuer lärmempfindlicher Nutzungen in bereits lärmbelasteten Gebieten sind die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung Kapitel 5 einzuhalten. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben abhängig vom Verfahren.

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