Grundwasservorkommen gehören zu den öffentlichen Gewässern. Die Brauch- und Trinkwassernutzung aus Grundwasservorkommen ist bewilligungs- beziehungsweise konzessionspflichtig und ab einer maximalen Entnahmerate von 5 Litern pro Sekunde auch gebührenpflichtig.

Bild Grundwaassernutzung

Team

Volker Lützenkirchen

Projektleiter

Aabachstrasse 5
6300 Zug

Peter Keller

Projektleiter

Aabachstrasse 5
6300 Zug

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Amt für Umwelt

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Amt für Umwelt
Aabachstrasse 5
6301 Zug
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