30.07.2020, Medienmitteilung

Das neue Zuger Agglomerationsprogramm liegt vor

Die Bevölkerung des Kantons Zug ist eingeladen, sich zum Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation einzubringen. Die öffentliche Mitwirkung startet heute Freitag, 31. Juli 2020, und dauert bis am 28. September 2020. Die Baudirektion prüft die eingehenden Vorschläge und unterbreitet anschliessend die Anpassung dem Regierungsrat. Es ist geplant, das neuste Programm beim Bund anfangs 2021 einzugeben.

Der Kanton Zug erarbeitet derzeit zusammen mit den Einwohnergemeinden das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation. Eine Teilnahme am Agglomerationsprogramm des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug durch den Bund, falls sie dessen Anforderungen entsprechen. Die bisherigen Zuger Agglomerationsprogramme erhielten vom Bund an verkehrliche Massnahmen finanzielle Beteiligungen von 35 bis 40 Prozent zugesprochen. Davon profitierten Projekte wie beispielsweise die 1. Teilergänzung der Stadtbahn Zug, die Nordzufahrt Zug, das Bustrasse Steinhausen Sumpf, die S-​Bahnhaltestelle Steinhausen Rigiblick und einige Ausbauten von Fuss- und Velowegen.

Verschiedene Massnahmenpakete

Die Schwerpunkte des aktuellen Zuger Agglomerationsprogramms beinhalten keine Grossprojekte, sondern Massnahmenpakete in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Fuss-/Veloverkehr sowie Aufwertung/Sicherheit von Strassenräumen und neun Einzelmassnahmen im Umfang von rund 132 Millionen Franken. Diese Projekte sollen im Bauzeithorizont 2024 bis 2027 umgesetzt werden.

Mitwirkung

Die Mitwirkung dauert von Freitag, 31. Juli 2020, bis Montag, 28. September 2020. Die Bevölkerung ist eingeladen, ihre Vorschläge und Anregungen zum Entwurf des Agglomerationsprogramms Zug 4. Generation einzubringen. Der Bericht ist auf der Homepage des Amts für Raum und Verkehr unter www.zg.ch/agglomerationsprogramm ersichtlich. Er kann zudem während den Bürozeiten beim Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 3. Stock, 6300 Zug eingesehen werden.

Eingaben können bis spätestens Montag, 28. September 2020, per E-​Mail mit dem Betreff «AP Zug 4G» an info.arv@zg.ch oder per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Stichwort: «AP Zug 4G», Postfach, 6301 Zug einreicht werden.

Weiteres Vorgehen

Die Eingaben fliessen in die Überprüfung des Agglomerationsprogramms Zug 4. Generation ein. Es wird anschliessend dem Regierungsrat zum Beschluss unterbreitet und voraussichtlich anfangs 2021 dem Bund eingereicht.

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