28.05.2021, Medienmitteilung

Paddeln mit Rücksicht

Mit dem Beginn der Badesaison steigt der Zugersee in der Gunst der Wassersportlerinnen und -​sportler. Insbesondere wächst mit den steigenden Temperaturen die Beliebtheit für das Stand Up Paddeln (SUP). Damit dieses Freizeitvergnügen ohne negative Auswirkungen auf die Natur bleibt, gilt es einige Verhaltensregeln zu beachten.

Das Stand Up Paddeln der Menschen kann Störungen und damit Stress für Tiere verursachen. Dank den steigenden Temperaturen wächst bald auch die Zahl der SUP auf dem Zugersee. Durch die grosse Beliebtheit des Stand Up Paddelns tauchen dabei immer öfter Menschen in allen Bereichen der Gewässer auf. Und dies auch dort, wo Tiere bis anhin ungestört waren und sich entsprechend sicher fühlten. Weil SUP nahezu geräuschlos erfolgt, wird das Störungspotenzial meist unterschätzt. Dabei ist nicht allein die Anzahl der Stand Up Paddler ein grosses Problem für brütende und rastende Wasservögel. Die Sportlerinnen und Sportler sind durch ihre stehende Silhouette schon von Weitem zu sehen. Dies versetzt Wasservögel in Alarmbereitschaft. Sie reagieren unter Umständen mit Flucht. Das kostet Energie und kann ihr Überleben beeinträchtigen.

Abstand zu Schilfgürtel einhalten

Am Zugersee besteht im Choller zum Schutz der Wasservögel und der Flachwasserzone seit 2017 eine Sperrzone, die mit gelben Bojen markiert ist. Die Sperrzone darf mit Booten und anderen Sportgeräten nicht befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Berufsfischer, die Bootshauseigentümerschaft sowie der Kanu-​Club, die aber jeweils auf direktem Weg die Zone zu durchqueren haben. Das Einhalten der Sperrzone wird durch die Gewässerpolizei überwacht. Zurzeit gibt es am Zuger-​ und Ägerisee keine weiteren grossräumigen naturschutzbedingten Sperrzonen. Allerdings gibt es auch ausserhalb der ausgeschiedenen Sperrzone Gebiete, die möglichst gemieden werden sollen. Insbesondere das Paddeln vor ausgedehnten Schilfgürteln wie am Zugersee beim Dersbach oder am Südende des Ägerisees gefährdet seltene Vogelarten, wie zum Beispiel den Drosselrohrsänger oder die Wasserralle. Vor Schilfgürteln sollte man daher einen Abstand von mindestens 30 Metern einhalten. Nicht gepaddelt werden sollte zudem in der Nacht sowie im Sichtbereich von Vogelschwärmen auf dem Wasser. Denn wenn ein erster Vogel auffliegt, folgt oft der ganze Schwarm. Dies kostet insbesondere im Winter und während der Zugzeit viel Energie, die dann für die Fortpflanzung fehlt. Ebenfalls gemieden werden sollten Mündungsbereiche von Fliessgewässern. In Hitzeperioden sind sie oft die letzten kühlen Rückzugsorte für Fische.

Verhaltensregeln beachten

Aufgrund der Problematik wurden von der Vogelwarte Sempach, von Pro Natura, SwissCanoe und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz Verhaltensregeln für das rücksichtsvolle Paddeln erarbeitet. Diese sind in einem Flyer zusammengefasst. Der Flyer kann unter www.vogelwarte.ch/de/voegel/ratgeber/gefahren-​fuer-voegel/ruecksicht-​beim-stand-up-paddeln heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum tiergerechten Stand Up Paddeln gibt’s unter: www.birdlife.ch/de/content/stand-​paddling-sup-und-voegel.

Legenden

Situationsplan der Flachwasserschutzzone im Choller in Zug.

Die mit gelben Bojen markierte Flachwasserschutzzone im Choller darf mit Booten und Wassersportgeräten nicht befahren werden.

Vor Schilfgürteln ist ein Abstand von mindestens 30 Metern einzuhalten.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter der Baudirektion
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch