17.04.2020, Medienmitteilung

Regierungsrat verabschiedet Richtplanänderungen

Die Regierung spricht sich für diverse Richtplanänderungen aus. Der Kantonsrat soll im September 2020 über die entsprechenden Anpassungen entscheiden.

Der Regierungsrat will den Richtplan anpassen. Die Änderungen lagen von August bis Oktober 2019 öffentlich auf. Im Bericht und Antrag zu Handen des Kantonsrats geht es um die Festsetzung des Kiesabbaugebiets Hatwil/Hubletzen in der Gemeinde Cham. Zudem stehen Anpassungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Waldareals sowie mit der Ausscheidung des Gewässerraums an.

Waldgrenzen und Gewässerraum

Mit der Richtplananpassung sollen im ganzen Kanton statische Waldgrenzen eingeführt werden. Solche existierten bisher erst angrenzend an Bauzonen. Betreffend der vom Bund angeordneten Ausscheidung des Gewässerraums möchte der Regierungsrat im Richtplan den Gemeinden die Zuständigkeit bei der Umsetzung überbinden. Unterstützung werden die Gemeinden bei den kantonalen Fachstellen sowie in einem Merkblatt finden.

Kantonsrat am Zug

Die Richtplananpassung zum Kiesabbaugebiet Hatwil/Hubletzen wurde vom Regierungsrat unter Einbezug der Vernehmlassungsantworten überarbeitet. Der Kantonsrat überweist das Geschäft voraussichtlich Ende April 2020 an die Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr. Diese berät anschliessend die Vorlage. Der Entscheid im Kantonsrat fällt voraussichtlich im September 2020.

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Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

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