31.03.2021, Medienmitteilung

Start zur Mitwirkung

Am Donnerstag beginnt die öffentliche Mitwirkung bezüglich vier Änderungen des Richtplans. Im Herbst berät das Parlament die Anpassungen.

Im Herbst 2021 soll der Kantonsrat die Vorlage der Regierung behandeln, die Anpassungen des Richtplans in verschiedenen Kapiteln vorsieht. Konkret geht es um die Anpassung einer Siedlungsbegrenzungslinie in der äusseren Lorzenallmend in Zug, um Vorgaben bei verkehrsintensiven Einrichtungen, um die Verabschiedung des neuen Zuger Mobilitätskonzepts sowie um die Festsetzung eines neuen Mittelschulstandorts. Die Unterlagen liegen vom 1. April bis 1. Juni 2021 öffentlich auf. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats, der die Richtplananpassung schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss unterbreitet.

Breit abgestützter politischer Prozess

Der von der Gemeinde Risch eingereichte Standort für die Mittelschule Ennetsee beim Bahnhof Rotkreuz hat den Zuger Regierungsrat überzeugt. Dazu muss der Richtplan angepasst werden. Ebenfalls eine Richtplanänderung wird aufgrund des Mobilitätskonzepts notwendig, zu dem der Kantonsrat im Jahr 2018 die Regierung beauftragt hat. Darin sollen die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung im Mobilitätsbereich vorgegeben werden. Das neue Konzept betrachtet die ganze Mobilitätskette, das heisst neben der Infrastruktur werden der Mensch mit seinen Verhaltensweisen, die Digitalisierung und die Steuerung der Mobilität miteinbezogen. Das Mobilitätskonzept entstand in einem politisch breit abgestützten Prozess. Einbezogen waren die Gemeinden, die Organisationen, Experten und Expertinnen, die Nachbarkantone und verschiedene Bundesstellen. In Workshops diskutierten diese Gruppen die zukünftige Mobilität im Kanton Zug. Der Regierungsrat definierte in einer zweitägigen Klausur die Eckpfeiler der Strategie, die nun vorliegt und im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung breit zu diskutieren ist. Unter dem Link www.zg.ch/richtplan sind alle erarbeiteten Grundlagen, Expertengespräche etc. öffentlich zugänglich.

Gebietsplanung «Äussere Lorzenallmend» Stadt Zug

2017 beschloss der Zuger Stadtrat den Quartiergestaltungsplan in der äusseren Lorzenallmend. Mit der Planung entsteht ein neuer Stadtteil. Zwischen der neuen Bebauung und der Alten Lorze entsteht ein neuer städtischer Freiraum, der Lorzenpark. Für die Realisierung ist eine marginale Anpassung des kantonalen Richtplans notwendig: Eine kleine Verschiebung der Siedlungsbegrenzungslinie und eine Kompensation von Fruchtfolgeflächen. Die Flächenbilanz zwischen Bau- und Nichtbauzone bleibt gleich und auch die verloren gehende Fruchtfolgefläche wird kompensiert.

Verkehrsintensive Einrichtungen

Bei verkehrsintensiven Anlagen, kurz VE genannt, handelt es sich um Bauten und Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben. Dazu gehören Einkaufszentren, Fachmärkte und grosse Freizeiteinrichtungen. Das Bundesamt für Raumentwicklung beauftragte den Kanton, seinen Richtplan mit Bestimmungen über VEs zu ergänzen. Der Richtplan muss festlegen, ab wann es sich um VE handelt und unter welchen Bedingungen diese eine Anpassung des Richtplans benötigen. Der angepasste Richtplan bezeichnet nun neu Gebiete, in denen keine Anpassung notwendig ist. Liegt beispielsweise ein zukünftiges Einkaufszentrum ausserhalb dieses Gebiets, muss der Kantonsrat den Standort zuerst im Richtplan festsetzen.

Notwendige Richtplanänderungen

Den raumplanerischen Bericht mit den obgenannten Beschlüssen des Richtplans findet sich unter: www.zg.ch/richtplan. Auf der angegebenen Website steht ein Formular zur Mitwirkung zur Verfügung. Zusätzlich können Interessierte die Unterlagen während den ordentlichen Bürozeiten beim Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5 in Zug, 3. Stock, sowie bei allen Einwohnergemeinden einsehen. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage. Der Regierungsrat entscheidet anschliessend über die Vorlage zuhanden des Kantonsrats. Geplant ist, dass der Kantonsrat im Herbst 2021 über die Vorlage diskutieren kann.

Legende

Die Phasen des Mobilitätskonzepts, das morgen Donnerstag öffentlich aufgelegt wird.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch