17.06.2019, Medienmitteilung

Wie weiter mit der Mittelschulplanung im Kanton Zug?

Der Regierungsrat bindet die Gemeinden in den Prozess der Suche nach einem neuen Mittelschulstandort ein. Davon erwartet er, dass die Gemeinden dem Kanton innert eines Jahres geeignete Standorte für eine neue Kantonsschule vorschlagen. Für den Regierungsrat steht ein Standort im Ennetsee im Vordergrund, der jedoch nicht alternativlos ist. Ein Ausbau der heutigen Kantonsschule Zug am Lüssiweg oder ein anderer Standort im Raum Zug ist ebenfalls denkbar. Am heutigen System mit Langzeitgymnasium (LZG) und Kurzzeitgymnasium (KZG) hält der Regierungsrat fest. Die Prognosen für die Entwicklung der Schülerzahlen untermauern die Notwendigkeit einer neuen Schule.

«Nein zu einer neuen Schule im Röhrliberg» war das Verdikt des Chamer Stimmvolks am 10. Februar 2019. Baudirektor Florian Weber: «Der Regierungsrat hat die Situation in der Zwischenzeit analysiert. Der Kanton steht in der Pflicht, den notwendigen Schulraum im Kanton Zug bereit zu stellen».

4-​Standort-Strategie überzeugt nach wie vor

Die Regierung kam in ihrer Analyse zum Schluss, dass die vom Zuger Kantonsrat im Richtplan festgelegte 4-​Standort-Strategie nach wie vor richtig ist. Dies bedeutet: Die bestehenden Standorte halten und stärken sowie einen neuen Standort – wenn möglich – im Ennetsee festlegen.

Kurz- und Langzeitgymnasium beibehalten und stärken

Der Regierungsrat hält an der bisherigen Strategie zwischen LZG und KZG fest. Die Eintrittsquote ins LZG liegt heute bei 21,5 % und damit leicht oberhalb des vom Regierungsrat angestrebten Bands («knapp unter 20 %»). Der Regierungsrat ist bestrebt, das Ziel von unter 20 % zu erreichen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Zu nennen ist etwa die Stärkung der Sekundarschule im Projekt Sek I plus sowie Anpassungen beim Übertrittsverfahren. Gemäss Bildungsdirektor steht die weitere Überprüfung des Übertrittsverfahrens im Fokus. Eine massive Veränderung der Eintrittsquote ans LZG widerspricht den bildungspolitischen Zielen des Regierungsrats und würde gemäss Landammann Stephan Schleiss das Raumproblem lediglich zu den Gemeinden verlagern.

Weg zu neuem Standort

Der Regierungsrat nimmt die Gemeinden in die Pflicht. Er wird sie auffordern, dem Regierungsrat innerhalb eines Jahres mögliche Standorte zu liefern. Der Fokus liegt dabei auf den Gemeinden Risch, Cham und Hünenberg. Aber auch die anderen Gemeinden können sich mit neuen Standorten einbringen. Florian Weber über die Abstimmung in Cham: «Neueinzonungen – auch für Kantonsschulen – haben es in der Bevölkerung und auch vor dem eidgenössischen Gesetzgeber schwer». Der Regierungsrat wird deshalb den Gemeinden für die Standortevaluation gewisse Kriterien mit auf den Weg geben.

Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat wird schliesslich die eingereichten Standorte analysieren und detaillierte Machbarkeiten für einzelne Standorte durchführen. Mit der Bestvariante unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Anpassung des Zuger Richtplans. Am Schluss entscheidet also der Kantonsrat. Der Regierungsrat rechnet für den Prozess mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren.

Auswirkungen auf weitere Planungen

Für Florian Weber ist aufgrund der Entscheide des Regierungsrats klar: «Die Hofstrasse wird ohne grosse Ausbauten für die Mittelschulen und ohne Verzögerung weitergebaut. Der Hauptstützpunkt der ZVB geht in die nächste Runde».

Kontakt

Florian Weber

Baudirektor
Baudirektion

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