Die Ortsplanung befasst sich mit raumrelevanten Fragen zu Siedlung, Verkehr, Landschaft, Umwelt sowie Ver- und Entsorgung. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des kantonalen Richtplans wird festgehalten, wie sich die Gemeinden in den nächsten 15 bis 20 Jahren entwickeln sollen.

Bebauungsplan

Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, welche per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde der einfache Bebauungsplan als neues Planungsinstrument eingeführt. Gleich wie beim ordentlichen Bebauungsplan handelt es sich dabei um einen Sondernutzungsplan und damit um ein Instrument der Gemeinden, die für die Nutzungsplanung zuständig sind. Das bewährte Instrument des ordentlichen Bebauungsplans wurde nur wenig geändert. Die Voraussetzungen des ordentlichen Bebauungsplans – wesentliche Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise, welche es erst ermöglichen, von den Bauvorschriften abzuweichen – gelten auch für den einfachen Bebauungsplan.

Arbeitshilfe Bebauungsplan

Der einfache Bebauungsplan – Ein juristischer Überblick

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