Die einmalige und charakteristische Landschaft des Kantons Zug soll erhalten und gefördert werden. Bauten und Anlagen sollen sich in ihre Umgebung einpassen. Ein besonderes Augenmerk und erhöhte Anforderungen gelten dabei in Gebieten der Moorlandschaften, der BLN-​Objekte und der Seeuferschutzzonen.