Wohnraumförderung
Der Kanton und die Gemeinden fördern im Rahmen des Kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) den Bau, die Erneuerung, den Erwerb und den Erhalt von preisgünstigem, auch altersgerechtem Wohnraum insbesondere für Familien, Haushalte mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen sowie bedürftige Betagte. Der Kanton gewährt gemeinnützigen Bauträgern Darlehen und Beiträge für die Realisierung und Vergünstigung von Wohnungen. Für Personen im Rentenalter werden Projekte für alternative Wohnformen unterstützt.