15.11.2019, Medienmitteilung

Arbeitshilfe und Leitfaden verfügbar

Die Baudirektion des Kantons Zug hat die Arbeitshilfe Bebauungsplan 2019 sowie den Kommentar zum Planungs-​ und Baugesetz als auch der Verordnung publiziert. Ein Muss für alle, die im Kanton Zug mit planen und bauen konfrontiert sind.

Die Arbeitshilfe Bebauungsplan 2019, ein Leitfaden für die Praxis, liegt seit Kurzem vor. Und seit heute nun auch die Kommentare zum Planungs-​ und Baugesetz (PBG) und deren Verordnung (V PBG). Diese von der Baudirektion erarbeiteten Dokumente sind ab sofort online abrufbar (siehe Link).

Neues Planungsinstrument

Mit der Teilrevision des Planungs-​ und Baugesetzes, das per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde der einfache Bebauungsplan als neues Planungsinstrument eingeführt. Gleich wie beim ordentlichen Bebauungsplan handelt es sich dabei um einen Sondernutzungsplan und damit um ein Instrument der Gemeinden, die für die Nutzungsplanung zuständig sind. Mit dem einfachen Bebauungsplan hat der Gesetzgeber die Arealbebauung abgelöst. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich in der Praxis wiederholt gezeigt hat, dass einmal bewilligte Arealbebauungen nicht oder nur sehr schwer abänderbar sind. Mit dem einfachen Bebauungsplan wurde den Gemeinden ein «einfaches», das heisst verfahrenstechnisch unkompliziertes Instrument zur Verfügung gestellt, das der Gemeinderat ohne kantonale Vorprüfung und Genehmigung erlassen kann.

Verfahren beschleunigen

Die Arbeitshilfe soll insbesondere das neue Instrument des einfachen Bebauungsplans einführen sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des einfachen und ordentlichen Bebauungsplans übersichtlich aufzeigen. Die Hilfe fasst die wichtigsten Inhalte eines Bebauungsplans zusammen, umschreibt den Anforderungskatalog, nennt die obligatorischen Bestandteile und zeigt anhand von Musterbeispielen auf, wie die Pläne darzustellen sind. Ablaufdiagramme zeigen die zu beachtenden Verfahrensschritte. Die Arbeitshilfe soll das Erstellen und Beurteilen der Bebauungspläne in den Zuger Gemeinden er​leichtern, die Abläufe klären und damit die Planungsverfahren beschleunigen.

Dynamisch wachsende Hilfen

Die Kommentare zum Planungs-​ und Baugesetz (PBG) und dessen Verordnung (V PBG) sind weitere Hilfen, die die Baudirektion des Kantons Zug allen interessierten Kreisen elektronisch zur Verfügung stellt (siehe Link). Die Grundlagen dafür bildeten die Berichte und Anträge des Regierungsrats sowie der vorberatenden Kommission des Kantons-​rats zur Revision des PBG sowie Fragen von Gemeinden und Planerinnen und Planern. Die Kommentierung soll stetig wachsen und so an Aussagekraft zunehmen, indem die Unterlagen mit Rechtssprechung und Antworten auf grundsätzliche Fragen angereichert werden. Die Kommentare weisen auch eine Lese- sowie eine PDF-​Funktion auf. Mit der letztgenannten Funktion kann sogar ein «Buch» erstellt werden. Es ist auch möglich, einzelne Paragraphen oder Gesetzeskapitel als «PDF-​Buch» zu exportieren.