26.01.2022, Medienmitteilung

Frist für Heizpilze wird verlängert

Gastronomie-​ und Hotelbetriebe, Kultureinrichtungen, Detailhandelsgeschäfte und ähnliche Branchen können seit dem 23. Oktober 2021 fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien einsetzen. Der Regierungsrat verlängert die Frist bis Ende März 2022.

Gastronomie-​ und Hotelbetriebe, Kultureinrichtungen, Detailhandelsgeschäfte und ähnliche Branchen können seit dem 23. Oktober 2021 fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien einsetzen. Der Regierungsrat verlängert die Frist bis Ende März 2022.

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat im Oktober 2021 mit einer Ergänzung der Verordnung zum Energiegesetz den Gastronomie-​ und Hotelbetrieben, den Kultureinrichtungen und Detailhandelsgeschäften sowie ähnlichen Branchen bis 24. Januar 2022 erlaubt, fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien, wie Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen, aufzustellen und zu nutzen.

In erneuerbare Systeme investieren

Der Regierungsrat erstreckte besagte Frist Rückwirkend auf gestern Dienstag, 25. Januar 2022, bis 31. März 2022 und folgt damit dem Entscheid des Bundesrats, der am 19. Januar 2022 die Corona-​Massnahmen bis Ende März verlängert hat. Der Bundesrat hatte die Massnahmen am 17. Dezember 2021 mit 2G beziehungsweise 2G+ Regeln ausgeweitet. So gilt seit damals im Innern von Restaurants, Kultur-​ und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine entsprechende Zertifikatspflicht. Da der Zugang zu den Innenbereichen nur noch mit einem gültigen Zertifikat möglich ist, stieg das Bedürfnis, die Aussenbereiche ‒ zum Beispiel für Gastronomieangebote ‒ nutzen zu können. Damit die Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomie-​, Kultur-​ und Freizeiteinrichtungen auch während der kalten Winterzeit ihre Aussenbereiche nutzen konnten, erhielten sie vom Regierungsrat die Möglichkeit, beispielsweise Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen zu installieren. Diese Berechtigung war – wie die erweiterte Zertifikatspflicht in Innenräumen – auf den 24. Januar 2022 befristet und wird nun vom Zuger Regierungsrat verlängert. Die lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften müssen dabei weiterhin eingehalten werden. Zudem rät der Regierungsrat den Betrieben erneut, in erneuerbare Systeme zu investieren, da solche Heizungen schon heute zugelassen sind und somit auch in Zukunft entsprechend genutzt werden können.

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Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
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