19.01.2021, Medienmitteilung

Grünes Licht für Umfahrung von Cham

Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der Baubewilligung für die Umfahrung Cham-​Hünenberg bestätigt und die letzte verbliebene Beschwerde abgewiesen. Damit sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Strassenprojekts endgültig erfüllt.

Nach dem neu vorliegenden Urteil des Bundesgerichts, das die Rechtsmässigkeit der Baubewilligung der Umfahrung Cham-​Hünenberg (UCH) bestätigt, sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der UCH werfüllt. «Nach der bereits erstellten Nordzufahrt in die Stadt Zug und der Tangente Zug/Baar, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wird, kann nun das dritte zentrale Element des Gesamtverkehrskonzepts des Kantons Zug realisiert werden», erklärt Baudirektor Florian Weber. «Die Umfahrung Cham-​Hünenberg ist aber nicht nur in einem grösseren Zusammenhang zu betrachten», betont er. «Sie bringt für das Ortszentrum von Cham verschiedene markante Verbesserungen. Die damit verbundene Entlastung vom individuellen motorisierten Verkehr wird die Lebens-​ und Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, der Langsamverkehr kann einfacher und sicherer zirkulieren und auch der öffentliche Verkehr wird wieder pünktlicher sein.»

Schritte zur Realisierung

Im nächsten Jahr wird voraussichtlich mit den Vorarbeiten begonnen, bevor 2023 mit den eigentlichen Bau- und Umsetzungsarbeiten gestartet wird. Die Eröffnung der Umfahrung Cham-​Hünenberg soll nach heutigem Stand 2027 erfolgen. Zusammen mit den beteiligten Planern erarbeitet die Baudirektion in den nächsten Wochen das detaillierte Terminprogramm.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch