05.11.2020, Medienmitteilung

Gutachten zu ehehaften Wasserrechten

Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil entschieden, dass ehehafte Wasserrechte von Wasserkraftwerken bei nächster Gelegenheit abzulösen sind. Jetzt liegt ein Gutachten vor, das die offenen Vollzugsfragen beleuchtet.

Das Bundesgericht hat mit dem Entscheid Hammer (BGE 145 I 138) von den Kantonen verlangt, dass die ehehaften Wasserrechte «bei erster Gelegenheit» abgelöst werden. Ehehafte Wasserrechte stammen aus einer früheren Rechtsordnung. Wasserkraftwerke, die über ehehafte Wasserrechte verfügen, mussten bis anhin gewisse umweltrechtliche Anforderungen nicht vollumfassend erfüllen. Sie waren insbesondere bei den Restwassermengen privilegiert.

Richtungswechsel des Bundesgerichts

Im Kanton Zug verfügen – Stand heute – zwölf Klein-​ und Kleinstwasserkraftwerke über ehehafte Wasserrechte. Das Bundesgericht hat mit dem Urteil Hammer einen Richtungswechsel in dieser Thematik vorgenommen. Viele Vollzugsfragen sind deshalb noch offen. Im Kanton Zug sind die Baudirektion und die Direktion des Innern zuständig für den Vollzug des Bundesgerichtsurteils. Die Baudirektion hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Direktion des Innern die offenen Fragen ermittelt und zu deren Klärung ein Gutachten bei Andreas Abegg, Professor an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und Titularprofessor an der Universität Luzern, in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird von den Kantonen Bern, St. Gallen und Thurgau mitfinanziert.

Klarheit und Rechtssicherheit

Das Gutachten liegt nun vor und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei der Ablösung der ehehaften Wasserrechte. So sind nach dem Resultat des Gutachtens zum Beispiel ehehafte Wasserrechte spätestens innert zehn Jahren abzulösen, allenfalls aber früher, wenn es beispielsweise bei einer Baubewilligung Gelegenheit dazu gibt. Mit der Ablösung des ehehaften Wasserrechts werden die umweltrechtlichen Vorgaben umfassend und bei allen Wasserkraftwerken gleich anzuwenden sein. Als nächstes werden die Baudirektion und die Direktion des Innern des Kantons Zug das Gespräch mit den Kraftwerk-​Eigentümerinnen und -​Eigentümern suchen, um das Gutachten vorzustellen und das weitere Vorgehen bei den einzelnen Wasserkraftwerken mit ehehaften Wasserrechten festzulegen. Gleichzeitig werden auch die Umweltschutzorganisationen über das weitere Vorgehen informiert. Das Gutachten ist auf der Homepage der Baudirektion abrufbar.

Weitere Informationen

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch