07.10.2022, Medienmitteilung

Kanton fördert günstigen Wohnraum

Der Regierungsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug auf dem kantonalen Grundstück an der Eichholzstrasse 13 in Steinhausen ein Gebäude für preisgünstigen Wohnraum erstellen soll.

Nachdem die Stiftung Eichholz an die Chollerstrasse 1a in Zug umgezogen ist, hat der Gemeinderat Steinhausen festgelegt, dass im künftigen Gebäude an der Eichholzstrasse 13 preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt werden soll. Das Richtprojekt für die Neubebauung dieses Grundstücks sieht total 21 Wohnungen mit unterschiedlichen Grössen von 2,5-, 3,5-, 4,5- bis 5,5-​Zimmerwohnungen vor.Abgabe im Baurecht

Abgabe im Baurecht

Der Kanton Zug wird das Grundstück im Baurecht abgeben. Insgesamt neun Interessierte haben eine Offerte zur Übernahme des Baurechts und damit für die Realisierung des künftigen Wohngebäudes eingereicht. Bei der Abgabe des Baurechts geht es dem Kanton Zug nicht darum, mit einem möglichst hohen Baurechtszins viel Geld zu verdienen. Vielmehr soll sichergestellt sein, dass auf der kantonalen Parzelle erfolgreich preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt wird. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die eingegangenen Angebote nach den von den Offertstellerinnen eingesetzten Nettomieten (Mietlast der Mieterinnen und Mieter), Erstellungskosten (Einflussgrösse für die Nettomieten), Zins für Markt-​Finanzierung (ebenfalls Einflussgrösse für die Nettomieten) sowie Baurechtszins beurteilt. Diese Evaluation ergab, dass alle Offertstellerinnen in der Lage sind, den gewünschten preisgünstigen Wohnraum bereitzustellen, wobei die Offerte der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug (awzug) in der Gesamtbetrachtung am besten abschloss. Gestützt darauf hat sich der Regierungsrat dafür ausgesprochen, den Baurechtsvertrag mit der awzug abzuschliessen. Damit der Baurechtsvertrag Rechtsgültigkeit erlangt, muss er zuerst von den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug genehmigt werden. In der Folge wird der Regierungsrat formell über die Vertragsgenehmigung Beschluss fassen, wobei nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes vorgängig die Staatswirtschaftskommission anzuhören ist.

Legende

Das Quartier Eichholz mit dem ehemaligen Wohnheim Eichholz aus der Vogelperspektive.

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Kommunikationsbeauftragter
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