17.01.2019, Medienmitteilung

Öffentliche Informationsveranstaltung der Baudirektion zum kantonalen Richtplan sowie zum revidierten Planungs-​ und Baurecht

Per 1. Januar 2019 sind die Teilrevision des kantonalen Planungs-​ und Baugesetzes (PBG) – Teil 2 und die Totalrevision der Verordnung zum Planungs-​ und Baugesetz (V PBG) in Kraft getreten. Zudem beschloss der Kantonsrat die Grundzüge der räumlichen Entwicklung im kantonalen Richtplan. Diese Vorgaben dienen den zugerischen Gemeinden als Grundlage für die nun anstehenden Ortsplanrevisionen. Die Baudirektion informiert öffentlich über die Neuerungen.

Die Baudirektion stellt die PBG- und die V PBG-​Revision in den Gesamtzusammenhang zum Richtplan sowie zu den nun anlaufenden Ortsplanrevisionen vor und informiert über die Neuerungen (Themen: Anpassung des kantonalen Richtplans; Teilrevision PBG und Totalrevision V PBG: Übergangsrecht, einfacher Bebauungsplan als Ersatz für die Arealbebauungen, ordentlicher Bebauungsplan). Dieser öffentliche Anlass richtet sich an Behördenmitglieder und die kommunale Verwaltung, an die kommunalen Bau- und Planungskommissionen, die Bauwirtschaft, Ingenieure und Architekten, private Bauherrschaften und die kantonale Verwaltung sowie weitere interessierte Kreise. Die Veranstaltung findet statt am

Dienstag, 29. Januar 2019, 18.30 bis ca. 20.00 Uhr

Ort: Aula der Kantonsschule Zug, Lüssiweg 24 in Zug.

Die Baudirektion hofft auf reges Interesse.