22.04.2021, Medienmitteilung

Regierung verlängert Erleichterungen

Anfang Dezember 2020 hat der Regierungsrat das Aufstellen von Heizpilzen erlaubt. Er verlängert die Erleichterungen bis Ende Mai 2021, um so der Gastronomie und ähnlichen Branchen einen grösseren Handlungsspielraum zu ermöglichen.

Der Regierungsrat hat Anfang Dezember 2020 mit einer Ergänzung der Verordnung zum Energiegesetz den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Detailhandel und ähnliche Erleichterungen verschafft. So erlaubte die Regierung den Branchen, befristet bis Ende April 2021 fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien, wie Heizpilze, Heizstrahler oder andere Heizanlagen, aufzustellen und zu nutzen. Damit sollte den Anliegen der Betroffenen Rechnung getragen und ihnen mehr Handlungsspielraum gewährt werden.

Verlängerung der Erleichterungen

Die Erleichterungen werden nun um einen Monat bis Ende Mai 2021 verlängert. Denn unmittelbar nach Erlass der Verordnungsbestimmung durch die Zuger Regierung hat der Bundesrat die Corona-​Massnahmen verschärft und per 22. Dezember 2020 alle Restaurants sowie Freizeit-​, Sport-​ und Kultureinrichtungen geschlossen. Die Möglichkeit, auch während den kalten Jahreszeiten beziehungsweise bei tieferen Temperaturen die Aussenbereiche durch das Aufstellen von Heizpilzen oder Wärmestrahlern nutzen zu könne, fiel somit dahin. Seit dem 19. April 2021 können die Restaurants und Bars ihre Terrassenbereiche wieder öffnen. Es gilt, die für die Gastrobetriebe neu geschaffenen Möglichkeiten der Terrassenöffnung bestmöglich zu unterstützen. Da vor allem noch für den Monat Mai mit kühleren Temperaturen gerechnet werden muss, verlängert der Regierungsrat die temporäre Aufhebung des Verbots von Heizungen im Freien um einen weiteren Monat. Dies gibt der Gastronomie die nötige Flexibilität und schränkt die wirtschaftliche Tätigkeit nicht zusätzlich ein.

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

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