03.12.2020, Medienmitteilung

Regierungsrat ermöglicht temporäre Heizpilze

Die Gastronomie, Hotellerie, Kultur, der Detailhandel und ähnliche Branchen können während rund fünf Monaten fossil oder elektrisch betriebene Heizungen im Freien einsetzen. Ein Freipass bedeutet dies allerdings nicht.

Die Corona-​Pandemie und insbesondere die verschärften Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus, die seit dem 29. Oktober 2020 schweizweit gelten, stellen für Restaurants, Bars und ähnliche Betriebe eine enorme Herausforderung dar. Die vom Bund erlassene ausgedehnte Maskenpflicht gilt neu auch im Aussenbereich von Restaurants, Läden und dergleichen. Neben der Tatsache, dass die Gäste solcher Betriebe aufgrund der kühleren Temperaturen während den Wintermonaten nicht im Aussenbereich bewirtet werden können und die Massnahme des Distanzhaltens die Platzkapazitäten im Innenbereich stark einschränkt, ist ein wirtschaftlicher Betrieb in vielen Fällen kaum möglich.

Befristete Nutzung möglich

Zur Abhilfe dieser Situation wurden in verschiedenen Kantonen entsprechende politische Vorstösse eingereicht, die eine temporäre Aufhebung des Verbots von Heizungen wie Heizpilze und Heizstrahler im Freien verlangen. Mit der Erheblicherklärung des Postulats von Karen Umbach und Rainer Leemann betreffend Hilfe für unsere Gastrobetriebe leisten wurde eine entsprechende Verordnungsanpassung für den Kanton Zug initiiert. Auch der Regierungsrat hat Verständnis für das vorgebrachte Anliegen der Gastronomie und anderer Betriebe, den Aussenraum in dieser Ausnahmesituation auch in der kalten Jahreszeit nutzen zu können. Er teilt zudem die Sorgen um die von der Corona-​Pandemie besonders betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hinter diesen Tätigkeiten stehen Löhne und Erträge, die existenziell für die Menschen und auch für die Betriebe sind. In Umsetzung des Postulats hat der Regierungsrat darum die Verordnung des Energiegesetzes angepasst, womit die Branchen Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Detailhandel und ähnliche befristet vom 5. Dezember 2020 bis Ende April 2021 Heizpilze und Heizstrahler im Freien nutzen können. Die Lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften müssen allerdings eingehalten werden. Zudem rät der Regierungsrat den Betrieben, in erneuerbare Systeme zu investieren, da solche Heizungen schon heute zugelassen sind und somit auch in Zukunft entsprechend genutzt werden können.