19.05.2019, Medienmitteilung

Regierungsrat zeigt sich erfreut über das Ja zum neuen PBG

Die Zuger Stimmberechtigten haben die Teilrevision des Planungs-​ und Baugesetzes (PBG) gutgeheissen. Damit sind sie der Empfehlung des Regierungsrats und der Mehrheit des Kantonsrats gefolgt. Der Kanton Zug kann nun unter anderem bei Neueinzonungen eine Mehrwertabgabe einführen.

Mit dem heutigen Entscheid haben die Zugerinnen und Zuger einmal mehr gezeigt, dass sie Sorge tragen zur Umwelt. Denn bereits 2013 hat der Kanton Zug mit mehr als 70 Prozent deutlich Ja gesagt zum eidgenössischen Raumplanungsgesetz. Damals hat die Zuger Bevölkerung den massvollen Umgang mit dem Boden sowie die Verdichtung bisheriger Bauzonen klar befürwortet. «Das heutige Ja ist also sozusagen eine logische Konsequenz», freut sich Regierungsrat Florian Weber.

Tragfähiger Kompromiss für Entwicklung und Landschaftsschutz

Für den Baudirektor haben verschiedene Gründe zum positiven Abstimmungsergebnis beigetragen: «Das vorliegende Planungs-​ und Baugesetz ist ein breit abgestützter und bestens austarierter Kompromiss. Nicht von ungefähr haben deshalb gemeindliche und kantonale Behörden und viele private Organisationen die Vorlage unterstützt». Und weiter erklärt Florian Weber, dass mit dem neuen Gesetz die gesunde bauliche Entwicklung und der nötige Schutz der Landschaft gewährleistet seien. Dies habe natürlich viele überzeugt. «Ausschlaggebend war ausserdem, dass das revidierte PBG verhindert, dass Bauland als Spekulationsgut gehortet wird», fügt der Baudirektor hinzu.

Bundesvorgaben erfüllt

Mit dem neuen PBG erfüllt der Kanton Zug nun alle Vorgaben des Bundes. Ein Nein hätte auf jeden Fall sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden negative Folgen gehabt. So wären beispielsweise nötige Einzonungen nicht mehr möglich gewesen. Ferner hätte man die Überbauung von Bauland nicht mehr fördern können. «Wir sind froh, dass nun mit dem Ja der Zugerinnen und Zuger die Bundesvorgaben erfüllt sind,» fasst Weber zusammen.

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Florian Weber

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