21.12.2018, Medienmitteilung

Stadt Zug: Die Baudirektion verfügt die Einführung von Tempo 30 auf der Grabenstrasse

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 3. Februar 2016 auf Beschwerde von Anwohnern  der Grabenstrasse in der Zuger Innenstadt vom Kanton Zug verlangt, auf dieser wichtigen Nord-​Süd-Verbindung einen befristeten Tempo-​30-​Versuch durchzuführen. Im Fokus stand, wie sich die Temporeduktion auf den Lärm auswirkt. Die Versuchsanordnung ergab, dass der Lärm sowohl in den Nachtstunden als auch an Wochenenden merkbar abnimmt. Am 19. April 2018 präsentierte der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann die Ergebnisse des umfangreichen Feldversuchs, welche nur den Schluss zuliessen, inskünftig auf der Grabenstrasse Tempo-​30 zu verfügen. Auch auf zwei weiteren Teilstücken der Ägeri-​ respektive der Neugasse ist Tempo 30 vorgesehen. Die entsprechende Verkehrsanordnung wird am 11. Januar 2019 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ab diesem Datum beginnt auch die Rechtsmittelfrist für die verfügte Lärmsanierung der Grabenstrasse zu laufen. Zudem soll auf der Grabenstrasse bei der nächsten Sanierung - spätestens jedoch in fünf Jahren - ein lärmarmer Belag eingebaut werden.

Die Grabenstrasse im Herzen der Stadt Zug soll lärmsaniert werden

Die Grabenstrasse im Herzen der Stadt Zug soll lärmsaniert werden