Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
§ 5 IVHB
§ 6 Wohnhygiene
§ 7 Naturgefahren
§ 8 Bauausführung
§ 9 Allgemeines
§ 10 Einkaufszentren
§ 11 Massgebendes Terrain
§ 12 Terrainveränderungen ohne Stützmauern
§ 13 Terrainveränderungen mit Stützmauern
§ 14 Einfriedungen
1 Für lebendige und tote Einfriedungen gelten die Höhen- und Grenzabstandsvorschriften des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 17. August 1911.
Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Für lebende und tote Einfriedungen sollen die Vorschriften des Zivilrechts gelten. Stimmt die Nachbarschaft dem Bau oder der Pflanzung einer höheren Einfriedung an der Grenze zu, kann diese erstellt werden. Vorschriften zu den Einfriedungen braucht es auch im öffentlichen Baurecht. Nur so ist gewährleistet, dass die Umgebungsgestaltung nicht Gegenstand endloser zivilrechtlicher Auseinandersetzungen wird.