Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
§ 5 IVHB
§ 6 Wohnhygiene
§ 7 Naturgefahren
§ 8 Bauausführung
§ 9 Allgemeines
§ 10 Einkaufszentren
§ 11 Massgebendes Terrain
§ 12 Terrainveränderungen ohne Stützmauern
§ 13 Terrainveränderungen mit Stützmauern
§ 14 Einfriedungen
§ 15 Gebäude
§ 16 Mehrfamilienhaus
§ 17 Terrassenhaus
1 Als Terrassenhäuser gelten am Hang gelegene Gebäude, deren Geschosse um mindestens 3 m horizontal versetzt sind.
Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden keine Änderungen vorgenommen. Sie ist identisch mit der bisherigen Regelung in § 24 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018.