Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
§ 5 IVHB
§ 6 Wohnhygiene
§ 7 Naturgefahren
§ 8 Bauausführung
§ 9 Allgemeines
§ 10 Einkaufszentren
§ 11 Massgebendes Terrain
§ 12 Terrainveränderungen ohne Stützmauern
§ 13 Terrainveränderungen mit Stützmauern
§ 14 Einfriedungen
§ 15 Gebäude
§ 16 Mehrfamilienhaus
§ 17 Terrassenhaus
§ 18 Kleinbauten und Anbauten
§ 19 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten
§ 20 Gebäudeteile, Fassadenflucht und Fassadenlinie
§ 21 Vor- und rückspringende Gebäudeteile
§ 22 Vollgeschosse
§ 23 Untergeschosse
§ 24 Dachgeschosse
§ 25 Attikageschosse
§ 26 Grenzabstand
§ 27 Baulinien und Baubereiche
§ 28 Gebäudeabstand
1 Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude. Der Gebäudeabstand entspricht der Summe der Grenzabstände.
Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Ob Gebäudeabstände zur Anwendung kommen und wie gross sie sind, bestimmt das kommunale Recht. Auch hier gilt, dass vorspringende Gebäudeteile im Sinne von Ziffer 3.4 Anhang 1 der IVHB in den Gebäudeabstand hineinragen dürfen.