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Einleitung

Kommentar PBG

Kommentar V PBG

Allgemeine Bestimmungen

Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen

Baurechtliche Begriffe und Vorschriften

Behindertengerechtes Bauen

Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren

§ 44 Baubewilligungsfreie Vorhaben

§ 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen

§ 46 Baugesuch, Unterlagen im Allgemeinen

1 Das Baugesuch leitet das Baubewilligungsverfahren ein. Die Unterlagen sind in der Regel in mindestens zweifacher Ausfertigung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie umfassen insbesondere Folgendes:
a)  das vollständig ausgefüllte Baugesuchsformular, mit Angabe der Koordinaten zur Publikation eines allfälligen Standorts ausserhalb der Bauzonen;
b)  sämtliche Pläne und Beilagen gemäss § 47 sowie die Berechnungen von Nutzungsziffern;
c)  die weiteren Angaben bzw. Formulare namentlich zum Vollzug des Umweltrechts, des Energierechts und der Brandschutzvorschriften.
2 Die Baubehörde leitet das Baugesuch an die zuständigen Dienststellen weiter, soweit sie Entscheide koordinieren muss.

Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)

Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 26 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).

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