Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
Sondernutzungspläne und Erschliessung
Sicherung von Planungen
Verfahrensbestimmungen
Landumlegung und Grenzbereinigung
Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
Enteignung
§ 53 Enteignungsfälle
§ 54 Ausdehnung
§ 55 Heimschlag
§ 56 Materielle Enteignung, Feststellung
§ 57 Rückerstattung
§ 58 Arten der Entschädigung
§ 59 Bemessung der Entschädigung
§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb
§ 61 Schätzungskommission
§ 61a Organisation
1 Die Schätzungskommission entscheidet in der Regel in der Besetzung von drei Mitgliedern unter Einschluss der Leitung durch die Präsidentin/den Präsidenten oder die Stellvertreterin/den Stellvertreter.
2 Über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag eines Kommissionsmitgliedes entscheidet sie in einer Fünferbesetzung.
3 Für die weitere Organisation sind die für das Verwaltungsgericht geltenden Vorschriften massgebend, soweit keine anderen Regelungen bestehen.
4 Die Schätzungskommission regelt ihre Organisation und den Geschäftsgang in einer Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Verwaltungsgerichtes bedarf.