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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

Kantonale Pläne und Bauvorschriften

Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften

Sondernutzungspläne und Erschliessung

Sicherung von Planungen

Verfahrensbestimmungen

Landumlegung und Grenzbereinigung

Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit

Enteignung

§ 53 Enteignungsfälle

§ 54 Ausdehnung

§ 55 Heimschlag

§ 56 Materielle Enteignung, Feststellung

§ 57 Rückerstattung

§ 58 Arten der Entschädigung

§ 59 Bemessung der Entschädigung

§ 60 Auszahlung der Entschädigung und Rechtserwerb

§ 61 Schätzungskommission

§ 61a Organisation

§ 62 Verfahren

1 Der Regierungsrat erlässt die notwendigen Vorschriften für das Enteignungs- und Schätzungsverfahren, insbesondere für die vorbereitenden Handlungen bei formeller Enteignung wie Aussteckungen und Vermessungen, die Mitwirkung der Betroffenen, die Auflage von Enteignungsplänen, Erwerbstabellen und Werkplänen und das vereinfachte Verfahren mit persönlicher Anzeige. Er gewährleistet das Einspracherecht der Parteien.
2 Im Übrigen sind für das Verfahren die für das Verwaltungsgericht geltenden Vorschriften massgebend.

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