Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
§ 15 Gemeindlicher Richtplan
§ 15a Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan
§ 16 Gemeindlicher Zonenplan
§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften
1 Die gemeindlichen Bauvorschriften legen die gemeindlichen Planungsmittel und Zonen fest. Sie bestimmen die in den einzelnen Zonen zulässige Nutzung, die Bauweise und Baudichte, die Gestaltung der Bauten und Anlagen der Freiräume und der Landschaft, regeln die Erschliessung und den ruhenden Verkehr, usw.
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