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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

Kantonale Pläne und Bauvorschriften

Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften

§ 15 Gemeindlicher Richtplan

§ 15a Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan

§ 16 Gemeindlicher Zonenplan

§ 17 Gemeindliche Bauvorschriften

§ 18 Gemeindlicher Zonenplan

§ 19 Wohnzonen

§ 20 Arbeitszonen

1 Die Arbeitszonen sind für das Gewerbe, für Dienstleistungen und/oder für die Industrie bestimmt.
2 Betriebsnotwendiger Wohnraum ist zulässig.

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