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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

Kantonale Pläne und Bauvorschriften

§ 8 Kantonaler Richtplan

§ 9 Kantonale Nutzungspläne (Zonen)

§ 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen

§ 10a Kantonale Bauvorschriften – Behindertengerechtes Bauen

§ 10b Hochhäuser

§ 11 Kantonale Bauvorschriften – Einkaufszentren

1 Die Neuerstellung oder wesentliche Änderung von Einkaufszentren oder von anderen Anlagen mit mehr als 7500 m² Verkaufsfläche setzt einen Bebauungsplan voraus.
2 Ein Erschliessungskonzept zum Bebauungsplan muss das Angebot des öffentlichen Verkehrs und die dem öffentlichen Verkehr dienende bauliche Infrastruktur enthalten.

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