Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
§ 8 Kantonaler Richtplan
§ 9 Kantonale Nutzungspläne (Zonen)
§ 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
§ 10a Kantonale Bauvorschriften – Behindertengerechtes Bauen
§ 10b Hochhäuser
§ 11 Kantonale Bauvorschriften – Einkaufszentren
1 Die Neuerstellung oder wesentliche Änderung von Einkaufszentren oder von anderen Anlagen mit mehr als 7500 m² Verkaufsfläche setzt einen Bebauungsplan voraus.
2 Ein Erschliessungskonzept zum Bebauungsplan muss das Angebot des öffentlichen Verkehrs und die dem öffentlichen Verkehr dienende bauliche Infrastruktur enthalten.