Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften
Sondernutzungspläne und Erschliessung
Sicherung von Planungen
Verfahrensbestimmungen
Landumlegung und Grenzbereinigung
§ 48 Begriff und Zweck
§ 49 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 50 Veränderungsverbot
§ 51 Landzuteilung, Geldausgleich und Entschädigung
1 Das durchführende Organ regelt die Eigentumsverhältnisse, die Dienstbarkeiten und Grundlasten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG).
2 Landumlegung und Grenzbereinigung müssen auf den Ausgleich von Vor- und Nachteilen, von altem und neuem Besitzstand Bedacht nehmen. Geringfügige Mehr- und Minderzuteilungen sowie besondere Vor- und Nachteile sind durch Geld auszugleichen.
Materialien
Absatz 1 (geändert: 1. Januar 2019)