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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

§ 1 Zweck

§ 2 Zuständigkeiten – Kantonsrat

§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat

§ 4 Zuständigkeiten – Private Beratungsstellen

1 Der Regierungsrat kann private Beratungsstellen im Rahmen einer Leistungsvereinbarung damit betrauen, besonders Interessierte oder Betroffene bei der Erfüllung des Planungs- und Baugesetzes zu unterstützen.

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