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Einleitung

Kommentar PBG

Zweck und Zuständigkeiten

§ 1 Zweck

§ 2 Zuständigkeiten – Kantonsrat

§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat

§ 4 Zuständigkeiten – Private Beratungsstellen

§ 5 Zuständigkeiten – Baudirektion

§ 6 Zuständigkeiten – Direktion des Innern

1 Die Direktion des Innern ist allein zuständig für im Wald gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau.
2 Die Zustimmung der Direktion des Innern ist erforderlich für
a)   Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes;
b)  den forstlichen Wasserbau.

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