Einleitung
Kommentar PBG
Zweck und Zuständigkeiten
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeiten – Kantonsrat
§ 3 Zuständigkeiten – Regierungsrat
§ 4 Zuständigkeiten – Private Beratungsstellen
§ 5 Zuständigkeiten – Baudirektion
§ 6 Zuständigkeiten – Direktion des Innern
1 Die Direktion des Innern ist allein zuständig für im Wald gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau.
2 Die Zustimmung der Direktion des Innern ist erforderlich für
a) Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes;
b) den forstlichen Wasserbau.